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27.03.2023

Bund-Länder-AG Krankenhausreform wird aufgeweicht

Berlin (pag) – Sind die Empfehlungen der Krankenhaus-Regierungskommission zur Reform des stationären Sektors schon Schnee von gestern? Zumindest wird deutlich, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) zu diesem Thema immer weiter vom Paper der Experten abweicht. Nach dem jüngsten AG-Treffen kündigt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) in einer Pressekonferenz einen neuen „Basisvorschlag“ an.

Laut Plan ist dieser Ende April/Anfang Mai fertig. Darin soll formuliert werden, wie Level und Leistungsgruppen definiert seien und welche Auswirkungen das auf die Länder habe. Bisher gebe es nur die Analyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese beziehe sich auf das Kommissionspapier, aber „das ist längst nicht mehr aktueller Stand der Debatte“, so Lauterbach.

Der Minister will sich an Nordrhein-Westfalen orientieren. Dort hat man sich auf 64 Leistungsgruppen geeinigt. „Das empfinden wir als sehr gute Grundlage“, sagt Lauterbach. Es könne sein, dass man sich im weiteren Prozess auf mehr als 64 einigt. 128 Leistungsgruppen, wie sie die Krankenhaus-Regierungskommission vorsieht, werden es sehr wahrscheinlich nicht.

Vom Tisch ist die strikte Verbindung von Levelzuteilung und Leistungsgruppe. In Ausnahmefällen sollen die Länder flexibler planen können und die Möglichkeit bekommen, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Level-II- und III-Häusern erlaubt wären, auch in Level-I-Einrichtungen anzubieten. „Am richtigen Ort das richtige Angebot“, formuliert es Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne), der mit Lauterbach vor die Presse tritt. In seinem Bundesland etwa gebe es Häuser, die mindestens Level II wären, aber keine Geburtshilfe haben, „weil wir das schon gesteuert haben“. Bewährte Strukturen sollten erhalten bleiben.

Die Qualitätskriterien aber, um eine Leistungsgruppe zu erreichen, müssten klar und bundesweit einheitlich definiert sein, betont Lauterbach. In einem Orientierungspapier des Bundesgesundheitsministeriums zum AG-Treffen heißt es dazu weiter: „Perspektivisch zu entscheiden ist, wer die Kriterien/Mindestvoraussetzungen für Leistungsgruppen weiterentwickelt und verbindlich festlegt. Details der Leistungsgruppen sollten in einer Rechtsverordnung unter Einbeziehung der Länder festgelegt werden.“

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