Pay-for-PerformanceDicke Bretter müssen gebohrt werden
Berlin (pag) – „Pay-for-Performance umsetzen“ lautet der programmatische Titel einer Fachdiskussion, zu welcher der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) einlädt. Eingangs hält Dr. Ulrike Götting Geschäftsführerin Markt & Erstattung, fest: Es habe bereits viele Diskussionen gegeben, „ins Doing“ sei man aber noch nicht so richtig gekommen.
Die Gründe dafür nennt Gesundheitsökonom Prof. Wolfgang Greiner in seinem Vortrag: Er spricht unter anderem über den hohen Managementaufwand, den solche Vertragsmodelle erforderten, wie etwa Verhandlungen über Zahlungsmodalitäten oder Definition von Therapieversagen. Ein zentraler Punkt sei auch die Datengrundlage der Vereinbarung. „Die Nutzung von Registerdaten bleibt derzeit weit hinter ihren Möglichkeiten zurück“, so der Wissenschaftler der Universität Bielefeld. Er hofft unter anderem auf das Registergesetz und das Forschungsdatenzentrum. Ein weiteres Problem: Der Risikopool der Krankenkassen mache für diese das Ratenzahlungsmodell wenig attraktiv. Dennoch prophezeit Greiner, dass Pay-for-Performance-Verträge (p4p) zur „Teilnormalität“ werden. Er sieht ein Nebeneinander von kassenspezifischen und zentral verhandelten Abkommen.
Der GKV-Spitzenverband hat sich mit CSL Behring aktuell auf ein p4p-Modell für die Gentherapie Hemgenix – für Patienten mit Hämophilie B – geeinigt. Bereits Ende 2023 hat er das Übereinkommen mit dem Unternehmen BioMarin zum p4p-Vergütungsmodell für das Gentherapeutikum Roctavian (Hämophilie A) bekannt gegeben. Dr. Anja Tebinka-Olbrich, Leiterin des Referats AMNOG-Erstattungsbetragsverhandlungen, sagt auf der Veranstaltung: „Der Weg zum ergebnisorientierten Modell ist nicht einfach.“ Als Datenbasis beim Roctavian-Modell dienten Zulassungsstudie, Hämophilieregister sowie die Anwendungsbegleitende Datenerhebung. Auch sie treibt das Datenproblem um. Zu den GAmSi-Daten hält Tebinka-Olbrich beispielsweise fest, dass diese zwar schnell verfügbar seien, es aber keinen Patienten- und Diagnosebezug gebe.
Wie Friedrich Fichtner von Roche betont, könnten bei bestimmten Therapiesituationen p4p-Modelle helfen, den Patientenzugang zu sichern. Grundsätzlich seien auf Grundlage von 130 b SGB V prospektive Kohortenmodelle, Annuitätenmodelle sowie retrospektive Modelle möglich. Fichtner: „Diese werfen jedoch systemische Fragen auf, die einer Lösung bedürfen“. Darüber hinaus hält Fichtner auch einen Mindset-Change für kreative Ebenen für notwendig.
Ähnlich klingt es im Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Christian Rybak, Greenberg Traurig Germany. Sein Credo: p4p-Modelle benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, Umsetzungswillen und Mut. Es sei möglich, solche Ansätze im bestehenden Rechtsrahmen zu realisieren. Es brauche jedoch Standards, damit solche Verträge rasch realisiert werden können und nicht zwei Jahre Vorbereitungszeit erfordern.
Deutlich skeptischer klingt es bei Susanne Dolfen von der AOK Sachsen-Anhalt, die einräumt, dass p4p für sie kein bevorzugtes Vertragsmodell darstelle. Sie verlangt, die Patientinnen und Patienten in das Vertragskonstrukt einzubeziehen. Idealerweise würden sie für die Laufzeit an die zahlende Krankenkasse gebunden. Hinsichtlich der Erfolgskontrolle der Therapie müssten die Betroffenen zudem „für eine gewisse Zeit gläsern werden“.