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01.04.2022

DiGA-Report Langsamer Start in die Versorgung

Hamburg (pag) – Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Universität Bielefeld ziehen Resümee, wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Gesundheitssystem angekommen sind. Die Kasse bemängelt insbesondere die Preisgestaltung bei den Apps.

Zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 sind bei der Kasse 19.025 Verordnungen für DiGA eingegangen. Am häufigsten verschrieben wurden Apps gegen Rückenschmerzen (3.947), Tinnitus (3.450) und Migräne (2.524). Mit 66,5 Prozent nutzen Frauen die Anwendungen deutlich häufiger als Männer, das Durchschnittsalter liegt bei 45,5 Jahren. „Jüngeren werden die Apps seltener verschrieben, weil weniger von ihnen an den Krankheiten leiden, die die Apps therapieren“, sagt Kassen-Chef Dr. Jens Baas.

Lediglich vier Prozent aller Ärzte haben dem Report zufolge bislang Rezepte für DiGA ausgestellt, in Berlin – wo auch die meisten Hersteller sitzen – ist die Verordnungsquote am höchsten. Laut einer Befragung von 244 Versicherten, die eine App verschrieben bekommen haben, nutzen 84 Prozent ihre DiGA mindestens einmal pro Woche, davon 37 Prozent täglich. Sechs Prozent verwenden die App gar nicht. Bei 19 Prozent der Befragten wurden die Beschwerden gelindert. 34 Prozent geben jedoch an, dass die DiGA ihnen nicht oder eher nicht geholfen hat.

Die TK kritisiert, dass die Hersteller im ersten Zulassungsjahr die Preise frei bestimmen können und erst anschließend einen Nutzennachweis erbringen müssen. Der Durchschnittspreis der DiGA habe im Oktober 2020 bei 329 Euro gelegen. Inzwischen hätten vier Hersteller die Preise im ersten Jahr noch einmal erhöht. Im März 2022 liege der Durchschnittspreis bei 456 Euro, die Anwendungen hätten somit teilweise mehr gekostet als die analogen Therapien. „Damit DiGA sich erfolgreich dauerhaft im Gesundheitssystem etablieren können, brauchen wir faire Preise“, fordert Baas.

Ab dem zweiten Jahr werden die Preise zwischen Herstellern und Kassen verhandelt. Bislang sei erst eine solche Verhandlung abgeschlossen. Da es keine Einigung zwischen den Parteien gab, sei der Preis von der Schiedsstelle festgelegt worden: 52 Prozent unter dem Preis aus dem ersten Jahr.

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