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23.07.2025

Krankenhausreform-AnpassungsgesetzBMG will an Zwei-Kilometer-Standortregelung festhalten

Berlin (pag) – Der Referentenentwurf des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) lässt noch auf sich warten. Allerdings dringen die ersten konkreten Inhalte durch die Mauern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Ressortchefin Nina Warken (CDU) will unter anderem an den Qualitätskriterien drehen, an der Standortdefinition dagegen festhalten, heißt es aus Ministeriumskreisen.

Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen sollen nicht nur für drei Jahre ausgesetzt werden können, sondern für maximal sechs Jahre, wenn dies zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich ist, heißt es aus Ministeriumskreisen. Wichtig ist Warken dabei, so ist zu vernehmen, dass diese Ausnahmen endlich seien – außer für bedarfsnotwendige Kliniken auf dem Land (Sicherstellungshäuser). 

Ferner können Krankenhäuser die Qualitätskriterien in Kooperationen und Verbünden erfüllen. Auch hier gilt die Bedingung, dass es der flächendeckenden Versorgung dienen müsse. Außerdem sei eine schriftliche Kooperationsvereinbarung verpflichtend. Die Erreichbarkeitsvorgaben für Ausnahmen und Kooperationen fallen laut BMG-Plänen weg, die Länder sollen innerhalb eines eigenen Beurteilungsspielraums entscheiden. Ein weiterer Punkt: An der vorgegebenen Facharztzahl pro Leistungsgruppe könne nur gerüttelt werden, wenn es medizinisch sinnvoll sei.

Der Beginn der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr auf 2028 verschoben, lautet eine weitere Änderung, damit die Länder mehr Zeit bekommen, um mögliche Auswirkungen zu analysieren. An der Zwei-Kilometer-Standortregelung wolle Warken aber festhalten. Das heißt, um als ein Standort durchzugehen, darf die Distanz zwischen den weitesten voneinander entfernten Gebäuden nicht größer als 2.000 Meter Luftlinie sein.
Die Überarbeitung der Definition der Fachkliniken solle im Verlauf des Verfahrens erfolgen – mit Ziel einer passgenauen Regelung, heißt es aus BMG-Kreisen. Aber: Nicht jedes Krankenhaus solle zur Fachklinik erklärt werden können. 

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