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24.06.2021

Menschen mit Behinderungen Kabinett regelt Assistenz im Krankenhaus

Berlin (pag) – Kurz vor der Sommerpause hat sich das Bundeskabinett doch noch darauf geeinigt, wer die Kosten für die Assistenz von behinderten Menschen im Krankenhaus übernehmen soll.

Menschen mit Behinderung, die ins Krankenhaus eingewiesen werden oder eine Reha machen, sind dort auf die Hilfe von Angehörigen oder anderen Assistenzkräften angewiesen. Bislang war die Kostenübernahme hierfür nicht geregelt. Die zuständigen Bundesminister Jens Spahn und Hubertus Heil haben sich jetzt darauf geeinigt, dass die Krankenkasse zahlen soll, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. „Für die Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie ist entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen“, betont Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Patientenbeauftragte Prof. Claudia Schmidtke geht davon aus, dass die Regelung „ohne großen bürokratischen Aufwand“ umsetzbar ist.

Der Sozialverband VdK begrüßt, dass die Begleitung von Menschen mit einer Behinderung und deren Assistenzbedarf im Krankenhaus „endlich geregelt“ ist. VdK-Präsidentin Verena Bentele betont, damit „wird die Gesundheitsversorgung in diesem Land auch für Menschen mit komplexen Behinderungen zugänglich“. Das helfe ihnen sehr, denn Menschen, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind, bräuchten in ihrem Heilungsprozess dringend eine vertraute Person, die sie unterstützt.

Damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann, wird es als Änderungsantrag an das Tierarzneimittelgesetz angehängt, über das der Bundestag am 24. Juni entscheiden wird. Da dies die vorletzte Sitzung vor der Sommerpause ist, muss der Bundesrat dem Gesetz im Herbst zustimmen.

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