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28.03.2023

GKV-SV-Positionspapier Kommunen sollen MVZ gründen

Berlin (pag) – Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bekennt sich zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) – auch zu denen in Investorenhand. An deren Ausgestaltung knüpfen die Kassenvertreter aber Bedingungen und legen dafür ein Positionspapier vor, das der GKV-SV-Verwaltungsrat beschließt.

Ganz oben steht die Trennung der wirtschaftlichen und ärztlichen Leitung. In diesem Zusammenhang dürfe es auch keine leistungs- und mengenbezogenen Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen mit den Veordnern geben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen „müssen die Einhaltung der Versorgungsaufträge aller Praxen prüfen und dabei auffällige Leistungshäufungen oder andere untypische Versorgungsmuster identifizieren und sanktionieren“, heißt es im Paper.

Der GKV-SV und sein Verwaltungsrat sagen zwar Ja zur Trägervielfalt, wünschen sich aber Transparenz über die Betreiber. Der Selbstverwaltung müssten die „vollständigen Eigentums- und Besitzverhältnisse “offengelegt werden. Aus dem Praxisschild sollte ebenfalls ersichtlich werden, wer hinter dem MVZ steckt.

Außerdem warnen die Autoren vor „monopolartigen Strukturen“ und Lücken in der Versorgung. Zulassungen und Nachbesetzungen seien abzulehnen, „wenn ein oder mehrere MVZ von einem Träger mehr als 40 Prozent der Arztsitze der jeweiligen Arztgruppe innerhalb eines Planungsbereiches innehaben, drei oder weniger Träger von MVZ zusammen mehr als 50 Prozent der Arztsitze der jeweiligen Arztgruppe innerhalb des Planungsbereiches besetzen oder fünf oder weniger Träger von MVZ zusammen mehr als zwei Drittel der Arztsitze der jeweiligen Arztgruppe innerhalb des Planungsbereiches innehaben“. Für unterversorgte Regionen sollten aber Sonderregelungen gelten.

Im Positionspapier machen sich die Verfasser außerdem für zeitlich begrenzte Zulassungen stark, um auf veränderte Anforderungen an die Versorgung zu reagieren und um nicht länger benötigte Zulassungen abzubauen. Ökonomische Anreize sollten gemindert werden – die Kassen befürchten sonst eine Überfinanzierung und eine Einschränkung der Versorgungsvielfalt. Inhaltlich sollten sich MVZ an den Bedarf der Region richten. Die GKV-Vertreter regen daher MVZ-Gründungen durch Kommunen an.

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