ReferentenentwürfeDéjà-vu: Pflegegesetze reloaded
Berlin (pag) – Gleich zwei Referentenentwürfe zu Pflegeberufen präsentiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG): das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz. Die Entwürfe muten nach einem Déjà-vu an, ihre Originale stammen noch aus Ampel-Zeiten.
Im 167 Seiten umfassenden Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes heißt es: „Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können.“ Damit will das BMG die Versorgung verbessern, etwa beim Management chronischer Erkrankungen oder bei der Prävention. Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Pflegevertretungen sollen sich auf einen Leistungskatalog einigen.
Der Entwurf sieht darüber hinaus ein Modellprojekt vor, in welchem geprüft wird, ob und wie Pflegefachpersonen künftig regelhaft Empfehlungen zu Pflegegraden aussprechen können. „Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse in der Versorgung ist auch ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen“, schreiben die Autoren des Entwurfs.
Rückenwind gibt es von der Chefin des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann: „Die angespannte Lage in der Pflege duldet keine weiteren Verzögerungen.“ Weniger positiv klingt die Einschätzung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Das Bundesgesundheitsministerium bringt einen nahezu unveränderten Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz auf den Weg, ohne eigene Akzente der neuen Hausspitze“, ärgert sich bpa-Präsident Bernd Meurer. Ein Dorn im Auge ist ihm etwa das Stambulant-Modell, also die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.
Mit dem zweiten Referentenentwurf soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Bisher gebe es einen Flickenteppich aus 27 verschiedenen Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz, heißt es im Entwurf. Die neue Ausbildung soll 18 Monate umfassen, verkürzte Varianten sind bei beruflicher Vorerfahrung möglich.