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15.04.2020

BMG Der nächste Corona-Rettungsschirm

Berlin (pag) – Die Corona-Krise belastet nicht nur Krankenhäuser und Arztpraxen. Auch andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen leiden und fordern Schutzmaßnahmen ein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) reagiert nun mit einem Rettungsschirm für Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren.

Laut einem Maßnahmenpapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das der Presseagentur Gesundheit vorliegt, erhalten Heilmittelerbringer 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss. „Dies entspricht einem Finanzvolumen von rund 970 Millionen Euro“, teilt das BMG mit. Weiter ist geplant, dass Physiotherapeuten und Co. für Hygiene- und Schutzmaßnahmen eine Erstattung erhalten.
Die auszuzahlende Gesamtvergütung für Zahnärzte in 2020 wird laut Plänen des BMG auf 90 Prozent der Vorjahressumme festgesetzt. Sie bekommen 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. Wie die zu viel gezahlten Mittel ausgeglichen werden, müssen in den beiden Folgejahren Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Krankenkassen miteinander klären.
Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten laut BMG 60 Prozent des Tagessatzes für leere Betten. Außerdem sollen diese Einrichtungen nicht als Entlastungskrankenhäuser eingesetzt werden.

Im Vorfeld hagelte es Kritik, weil diese Bereiche bisher nicht berücksichtigt wurden. „Werden die Zahnärzte mit den finanziellen Auswirkungen der zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV2/Covid-19 allein gelassen, steht die zahnärztliche Versorgung in der Fläche auf dem Spiel“, warnten Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer. Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk berichtete über Schließungen von 70 Rehabilitations- und Vorsorgekliniken: „Ohne Corona-Rettungsschirm sind die Kliniken in Existenznot.“ Auch der Spitzenverband der Heilmittelerbringer zeichnete ein dramatisches Bild und forderte: „Gemeinsam mit den Krankenkassen muss das BMG Ausgleichszahlungen in angemessener Höhe bestimmen.“