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12.08.2025

GesundheitsdatenDGIM für Opt-out-Lösung

Wiesbaden (pag) – Für innovative Lösungen zur Diagnostik und Therapie für Patientinnen und Patienten müssen Datenschutzregelungen praxisnah und forschungsfreundlich ausgestaltet werden, postuliert die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Sie begrüßt eine Initiative des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI). Dieser hat in einem Memorandum Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Hessen zusammengefasst.

Die Vorschläge erleichterten die medizinische Forschung, ohne das hohe Datenschutzniveau zu senken, so die DGIM. Konkret befürworten die Mediziner die Klarstellung, dass klinische Routinedaten abteilungsübergreifend genutzt werden dürfen. Dies erleichtere die Arbeit interdisziplinärer Studien, so Prof. Claus Vogelmeier, DGIM-Sonderbeauftragter für Digitale Medizin. Auch die Nutzung bestehender Datenschutzkonzepte bei wiederkehrenden Projekten senke den bürokratischen Aufwand, ohne den Datenschutz zu schwächen. „Damit verbessern sich die Möglichkeiten der Verbundforschung mit Gesundheitsdaten in Hessen deutlich“, sagt DGIM-Generalsekretär Prof. Georg Ertl.

Die Fachgesellschaft plädiert dafür, die Forschung durch klare und deutschlandweit geltende Regelungen weiter zu erleichtern. Gesundheitsdaten aus der Versorgung sollten standardmäßig für wissenschaftliche Zwecke nutzbar sein, solange Patientinnen und Patienten nicht aktiv widersprechen – die sogenannte Opt-out-Regelung. „Ein solches Verfahren würde die Forschung erheblich beschleunigen und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen wahren“, meint Ertl. 

Darüber hinaus brauche es klare gesetzliche Regelungen für die Digitalisierung insgesamt und die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Forschung und Versorgung. Forschungsverbünde benötigten verlässliche Möglichkeiten, Gesundheitsdaten projektbezogen auszutauschen und gemeinsam zu verarbeiten. Ebenso bedürfe es einer deutlichen Verschlankung der Antrags- und Prüfverfahren. „Nur wenn wir die bereits vorhandenen Daten auch effizient und rechtssicher nutzen können, gelangen neue Erkenntnisse schneller zu den Patientinnen und Patienten“, so Ertl.

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