Direkt zu:

23.07.2018

Organspende DGU: Plädoyer für Organspende

Berlin (pag) – Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) fordert die Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspendefrage. Das hat der Verband bei seinem Parlamentarischen Abend in Berlin deutlich gemacht. Außerdem stellt er zehn Thesen und Forderungen auf.

„Niemand sollte gezwungen werden, seine Organe zu spenden, aber sehr wohl, sich zu entscheiden“, plädiert DGU-Vizepräsident Prof. Oliver Hakenberg für die Widerspruchslösung. Die Voraussetzungen seien theoretisch bestens, wie DGU-Präsident Prof. Paolo Fornara ausführt. „Wir sind heute in der Lage, medizinisch, chirurgisch, logistisch und technisch alles Nötige zu leisten, aber wir können es nicht, weil uns zu wenig Organe zur Verfügung stehen.“ In Deutschland würden etwa 40 Prozent der möglichen Spenden abgelehnt, weil die Hinterbliebenen nicht wissen, wie sich der Verstorbene entschieden hätte. International habe Deutschland in der Transplantationsmedizin mittlerweile den Anschluss verloren. Diese Aussage findet sich auch in den zehn Thesen und Forderungen des DGU wieder.

Hoffnungen setzt die DGU in die Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Dass diese unter anderem einstimmig für eine verpflichtende Erklärung oder die Widerspruchslösung bei der Organspende votiert habe, sei sehr erfreulich, so Fornara. Finanzielle Aufwendungen in diesem Bereich müssten gestaffelt und aufwandsgerecht erfolgen. Auch das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion zum Thema Organspende bewertet die DGU positiv.

Doch allein die Einführung der Widerspruchslösung reicht laut DGU nicht aus, mehr Anstrengungen, um die Spenderzahlen zu steigern, seien notwendig. „Man braucht ein ganzes Paket von Systemkorrekturen“, meint Hakenberg. Deswegen müssten weitere Gesetzesänderungen vorgenommen werden.
In Deutschland ist die Zahl der postmortalen Organspender 2017 mit 797 Spendern niedriger als 20 Jahre zuvor, teilt die DGU mit. Auch bei den Lebendspenden von Nieren sei ein Abwärtstrend zu verzeichnen. Hinzu kämen lange Wartezeiten auf ein neues Organ und eine unzureichende Nachsorge.
Eine bundesweite Lösung wünscht sich die DGU bei den Transplantationsbeauftragten. Bisher sei die Tätigkeit dieser von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Fornara: „Qualifikation, Ausgestaltung der Aufgabe, Zuständigkeit und Weiterbildung müssen einheitlich sein.“

Verwandte Artikel