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10.03.2022

Infektionsschutzgesetz Die Masken sollen fallen – aber nicht überall

Berlin (pag) – Das erste Coronapandemie-Gesetz der Ampelkoalition und die darin festgelegten Maßnahmen laufen zum 19. März aus. Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz bringen nun eine Nachfolgeregelung auf den Weg, die nur noch Basismaßnahmen als Schutz vor dem Virus vorsieht. Es sei denn, die Inzidenzen steigen, eine Überlastung der Krankenhäuser droht oder eine gefährliche Variante breitet sich aus. Die Anordnungskompetenz liegt bei den Ländern.

Vor der Presse stellen die Bundesminister Prof. Karl Lauterbach (Gesundheit, SPD) und Dr. Marco Buschmann (Justiz, FDP) den Entwurf zur Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes vor. Zu den Basismaßnahmen zählt die Maskenpflicht. Sie gilt demnach dann nur noch in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser oder Seniorenheimen. In diesen Einrichtungen soll auch regelmäßig auf das Virus getestet werden. Auch für Schulen können Coronatests angeordnet werden, so Lauterbach.

Regionen mit hoher Inzidenz, in denen sich eine Überlastung der Krankenhäuser abzeichnet oder sich eine neue gefährliche Variante ausbreitet, können als „Hot Spots“ deklariert werden, in denen strengere Maßnahmen gelten könnten, so Lauterbach. Dabei handele es sich beispielsweise um eine Ausweitung der Maskenpflicht, den Nachweis von Impf-, Test- oder Genesenenstatus, Abstandsregeln und Hygienekonzepte. Ein „Hot Spot“ könne ein Stadtteil sein, „oder im Extremfall ein ganzes Land“, führt der Gesundheitsminister aus. Grenzwerte wie Inzidenz- oder Hospitalisierungsrate, ab der die Hot-Spot-Regelung greift, wolle die Regierung nicht. „Wir haben ausdrücklich keine Ziffern genannt. Aus medizinischer Sicht machen sie keinen Sinn“, meint Lauterbach. Den Basisschutz sowie die Verschärfungen müssten die Länder anordnen.

Über die Regelungen soll der Bundestag final am 18. März abstimmen, dem Gesetz müsse der Bundesrat nicht zustimmen, sagt Lauterbach. Bis zum 2. April bekämen die Länder Zeit, die Maßnahmen zu ratifizieren. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen. Das geplante Gesetz laufe, so Lauterbach, am 23. September aus.