KrankenkassenDie Zehn-Milliarden-Klage der GKV
Berlin/Düsseldorf (pag) – Jetzt wird es konkret: Der GKV-Spitzenverband hat im Namen der Krankenkassen die ersten Klagen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Ein Großteil der Krankenkassen hat den Verband beauftragt, gegen die Bundesrepublik Deutschland zu klagen, die durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) vertreten wird. Gegenstand der Klage sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2026. Das BAS verschickt die Bescheide über die Zuweisungen seit Mitte November an die Krankenkassen. Wie die DAK betont, handelt es sich bei diesem Klageverfahren um ein Novum, denn damit verbinden sich eine Reihe von bisher ungeklärten Rechtsfragen, etwa die Rechte der beitragszahlenden Mitglieder und der Arbeitgeber. „Auch die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und damit der Krankenkassen als Sachwalter der Versichertengemeinschaft stehen auf dem rechtlichen Prüfstand“, betont die Ersatzkasse.
Dem GKV-Spitzenverband zufolge ist das Ziel der Klagen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der systematischen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden. Hierzu werde der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen. Das bedeute: ein Verfahren vorzuschlagen, bei dem das Landessozialgericht als Fachgericht eine gesetzliche Regelung, die für seine Entscheidung maßgeblich ist, für verfassungswidrig hält und die Gültigkeit dieser Regelung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lässt.
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, betont: „Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV“. Vielmehr sei es so, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Staat subventionieren. Dieser entlaste sich selbst durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund zehn Milliarden Euro und lasse die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen.