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13.12.2019

Krankenhäuser Diese Gesetze erwarten die Kliniken in 2020

Berlin (pag) – Die Gesetzesflut aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird im kommenden Jahr nicht erliegen. Einen Ausblick gibt Joachim Becker, BMG-Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, auf dem Praxistag des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands. Geplant ist unter anderem für das kommende Frühjahr ein Gesetz, das die Qualität im stationären Bereich verbessern soll.

Bei diesem Gesetz werden auch Mindestmengen eine Rolle spielen, meint Becker. Krankenkassen, vor allem die AOKs, kritisieren, dass es in Deutschland zu wenig Mindestmengen gebe, diese zu niedrig angesetzt seien und dass deren Unterschreitung ohne Konsequenzen für die Kliniken bleibe.
Für Anfang 2020 kündigt Becker zwei weitere Gesetze an: Eines widmet sich der sektorenübergreifenden Versorgung. Dazu hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in diesem Sommer Empfehlungen erarbeitet. Es gehe unter anderem um die Frage, welche Aufgaben Kliniken in strukturschwachen Regionen übernehmen können, erläutert Becker. Das BMG nimmt außerdem die Neuordnung der Notfallversorgung in den Blick. Der Abteilungsleiter stimmt die Anwesenden auf Kompromisse ein. Er sagt aber auch: „Wir wollen eine Finanzierung der ambulanten Notfallstrukturen, die für alle auskömmlich ist.“
Weitere Themen auf der Agenda des BMG sind Bürokratieabbau, Digitalisierung, Geburtshilfe und die Behandlung von Kindern. Dass wichtige Herzoperationen von Kindern aufgrund von Personalmangel verschoben werden müssen, hatte für Schlagzeilen gesorgt.
Im kommenden Jahr nimmt das Ministerium ferner das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, verdi und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Pflegepersonalbemessungsverfahren unter die Lupe. Die drei Initiatoren hoffen, dass sich damit die Pflegepersonaluntergrenzen erübrigen. Becker geht es darum, wie das Instrument in das Gesamtkonzept passt. Er verspricht: „Da ist Bewegung möglich.“

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