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25.03.2025

VersorgungDigitale DMP: G-BA geht erste Schritte

Berlin (pag) – Der Gesetzgeber hat den Disease-Management-Programmen ein digitales Update verordnet. Ein erster Schritt zur Umsetzung ist jetzt gemacht: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für digitale DMP (dDMP) beschrieben. Beschlossen wurden auch die dDMP bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2.

Diese sind als ergänzende freiwillige Module zu den klassischen DMP angelegt. Bevor die dDMP in die Versorgung kommen, muss das Bundesministerium für Gesundheit jedoch noch Näheres zu den technischen Anforderungen per Rechtsverordnung regeln, so der G-BA. Mit einer Einführung sei deshalb frühestens ab 2026 zu rechnen.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G‑BA, stellt klar, dass digitale Elemente wie ärztliche Konsultationen per Video bereits Bestandteil der klassischen DMP seien. „Bei den dDMP sollen nun aber für die strukturierte und koordinierte DMP-Versorgung umfassende digitale Prozesse genutzt und damit auch in der Breite vorangetrieben werden.“ Es gehe beispielsweise darum, noch stärker auf Präsenzkontakte zu verzichten und stattdessen wege- und zeitsparend einen asynchronen Austausch mittels Messengerdiensten zu ermöglichen. 

Bei Diabetes gehöre ein datengestütztes Glukosemanagement im engen Austausch zwischen Praxis und Versicherten zentral zu einer guten Therapiesteuerung. Maag betont: „Mit den neuen dDMP werden die bestehenden klassischen Diabetes-DMP nicht ersetzt, sondern jeweils um ein Modul zu digitalisierten Versorgungsprozessen ergänzt“ – Praxen und Versicherte könnten freiwillig entscheiden, ob sie neben dem klassischen DMP auch das dDMP anbieten beziehungsweise nutzen wollen.

Praxen können ergänzend nur an einem dDMP Diabetes teilnehmen, wenn sie ein digitales Terminmanagement sowie die Möglichkeit von Videokonsultationen vorhalten. Versicherte können die digitale Option nur nutzen, wenn sie der elektronischen Patientenakte nicht widersprochen haben.

Mit dem Digital-Gesetz wurde der G-BA beauftragt, zu den DMP-Anforderungen bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2 ergänzend die Ausgestaltung mit digitalisierten Versorgungsprozessen zu regeln.

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