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26.03.2021

SVR-Gutachten  Digitales Entwicklungsland 

Berlin (pag) – Ernüchternder Befund: „Die Hightech-Nation Deutschland wirkt mit Blick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens wie ein Entwicklungsland“. Das konstatiert Prof. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR). Der Rat hat sein neues Gutachten präsentiert. Eine Empfehlung lautet: Datenschutz neu denken.

Das Gutachten mit dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit“ stellt Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems dar. Schwerpunktmäßig geht es um Digitale Gesundheitsanwendungen, Forschungsdaten und digitale Gesundheitskompetenz. Zur elektronischen Patientenakte empfehlen die Experten etwa eine Widerspruchsregelung – Opt-out- statt der gegenwärtig multiplen Opt-in-Verfahren.

Der Rat sieht in der Digitalisierung große Chancen für eine verbesserte, gezieltere Gesundheitsversorgung. „Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck“, stellt Gerlach klar. Der Zweck sei das Patientenwohl. Der Grundgedanke, der sich durch das gesamte Gutachten zieht, lautet: „Daten teilen heißt besser heilen“.
Der SVR appelliert, Datenschutz als Teil, nicht als Gegenteil von Patientenschutz zu verstehen. Er wirbt deshalb dafür, die Möglichkeiten der Datenschutzgrundverordnung für eine bessere Gesundheitsversorgung der Menschen zu nutzen.

In Richtung Ärzteschaft mahnt Gerlach an, den Fax-Standard und die Zettelwirtschaft endlich zu überwinden. Nur so sei die Kommunikation zwischen Kliniken und Praxen sowie zwischen den Professionen zu verbessern. Von Gesellschaft und Politik wünscht sich der Rat noch mehr Entschlossenheit – obgleich in dieser Legislaturperiode bereits einiges auf den Weg gebracht worden sei. Notwendig sei eine nachhaltige Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

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