Direkt zu:

11.09.2018

Organspenden Diskussion um Widerspruchslösung entfacht

Berlin (pag) – Die Tinte zum Entwurf des neuen Organspendegesetz ist noch nicht getrocknet, da setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch einen drauf. Der CDU-Politiker macht sich für die Widerspruchslösung stark und will eine gesellschaftliche Debatte entfachen. Mit Erfolg.

Die Diskussion ist bei der Bundeskanzlerin angekommen. Im RTL-Sommerinterview gibt Angela Merkel (CDU) zu Protokoll, dass sie Sympathie für die doppelte Widerspruchslösung hegt. Diese besagt, dass erst einmal alle Menschen potenzielle Spender sind. Will ein Bürger das nicht, muss er oder seine Angehörigen – deswegen doppelt – aktiv Nein sagen. In den Entwurf des Organspendegesetzes hat die Widerspruchslösung allerdings keinen Einzug gefunden.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstützt Spahns Vorstoß. Eine Einführung würde dazu führen, „dass das Denken an die Organspende am Lebensende in den Kliniken zur Selbstverständlichkeit wird“. Dagegen ist Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Spahn „setzt die Axt an den Grundrechten an. Aber Schweigen ist nicht Zustimmung“.
Die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) macht die geringen Organspenden nicht von der Einführung einer Widerspruchslösung abhängig. Das Haupthindernis sei die geringe Bereitschaft deutscher Kliniken, potenzielle Spender zu melden, findet DGHS-Präsident Prof. Dieter Birnbacher. Allerdings sei auch die gegenwärtig geltende Erklärungsregelung seiner Ansicht nach „erheblich selbstbestimmungswidrig“, mehr noch als die Widerspruchsregelung. „Sie erwartet nämlich von jedermann, dass er sich mit der Problematik auseinandersetzt. Das dürfte von vielen als Zumutung empfunden werden.“

Medienberichten zufolge spricht sich die Mehrheit der Deutschen laut einer Umfrage des Instituts Civey für die Widerspruchslösung aus, allerdings mit keiner großen Mehrheit: 52 Prozent sind dafür, 42 Prozent dagegen.

Verwandte Artikel