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03.08.2023

Digitalgesetz Dissens bei DIGA und ePA

Berlin (pag) – Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) will an der Opt-in-Variante der elektronischen Patientenakte (ePA) festhalten. Das bringt er anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium zum Digitalgesetz am 1. August zum Ausdruck. Bei anderen Stakeholdern stößt der Referentenentwurf in seiner Grundausrichtung durchaus auf positive Resonanz – Änderungen seien aber trotzdem notwendig.

Nahezu kategorisch lehnt der BDP die Opt-out-Variante ab. Die derzeit geltende Opt-in-Lösung sollte „zumindest bei Daten zu psychischen Erkrankungen“ möglich sein. Nur so könne sichergestellt werden, dass Patienten die Hoheit über ihre Daten behielten.

Für die Opt-out-ePA spricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband aus, „wenn mit ihr alle relevanten Daten zur Verfügung stehen und zum Beispiel alle verordneten sowie selbst erworbenen Medikamente auf Wechselwirkungen geprüft werden können.“ Allerdings sollten der Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA sowie die individuelle Verwaltung der Zugriffsrechte barrierefrei gestaltet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vermisst klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme an die Patientenakte sowie Testungen vor dem Regelbetrieb. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner warnt vor Sanktionen und Bußgeldern. „So erreicht man kein Vertrauen bei den Ärzten und Psychotherapeuten.“

Bauchschmerzen haben die unparteiischen Mitglieder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Ausweitung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Produkte der höheren Risikoklasse IIb. „Das bisherige Bild der DiGA ist von harmlosen Apps und Pulsmessern geprägt. Die Erweiterung verändert dieses massiv hin zu Geräten mit erheblichen Gesundheits- und Haftungsrisiken“, schreibt der G-BA in seiner Stellungnahme. Erwartungsgemäß begrüßt die Industrie diese Erweiterung. Allerdings würden diesem noch kleinen Markt zu hohe Kosten aufgebürdet werden, bemängelt Han Steutel, Präsident des Verbands der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa): „Die geplante erfolgsabhängige Vergütung wird Instrumente zur Erfolgsmessung nach sich ziehen, die sich nicht für jeden Marktteilnehmer finanzieren lassen.“ Der Bundesverband Medizintechnologie kritisiert, dass es keinen Erprobungszeitraum für DiGA höherer Risikoklassen geben soll. Bisher sei es möglich, während der Studiendurchführung eine Erstattung zu erhalten.