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25.07.2018

AMNOG Dissens und Übereinstimmung bei G-BA und IQWiG

Berlin (pag) – Bei der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel schließt sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den meisten Fällen (69 Prozent) der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Das ist einer Analyse des Instituts zu entnehmen, die es ergänzend zu seinem Jahresbericht 2017 veröffentlicht hat.

Die häufigsten Übereinstimmungen zwischen Institut und Ausschuss gibt es in der Bewertungskategorie „Zusatznutzen nicht belegt“. 
Dagegen hat der Ausschuss bei jeweils 33 Verfahren von insgesamt 214 das Ausmaß des Zusatznutzens gegenüber der IQWiG-Bewertung herauf- beziehungsweise herabgestuft. Der Anteil divergierender Bewertungen beträgt somit 30 Prozent. Sowohl die häufigsten Auf- als auch Abstufungen des G-BA entfallen auf die Kategorie „beträchtlicher Zusatznutzen“. Berücksichtigt wurden Dossierbewertungen des IQWiG von 2011 bis zum 31. Dezember 2017.
Stichwort Abbenda: Diese erstellt das IQWIG, wenn der pharmazeutische Unternehmer im Stellungnahmeverfahren nach der Dossierbewertung ergänzende Unterlagen nachreicht oder der G-BA die Bewertung zusätzlicher Aspekte anfordert. Der Statistik zufolge stellte das IQWiG in 99 Addenda zu 214 Dossierbewertungen einen Zusatznutzen fest. Dabei vergab es am häufigsten die
Wahrscheinlichkeitskategorie „Hinweis“ (54 Mal) und bewertete das Ausmaß in 42 Fällen als „beträchtlich“. Der Erfassungszeitraum geht dabei von 2011 bis zum 31. März 2018.
Die Analyse zeigt ebenfalls, dass onkologische Wirkstoffe im Verfahren besser abschneiden. In diesem Segment bewertete das IQWiG den Zusatznutzen in 17 Prozent der Fälle als „erheblich“ und in 24 Prozent als „beträchtlich“. In 39 Prozent der Verfahren galt der Zusatznutzen als „nicht belegt“. Zum Vergleich: Bezogen auf alle Anwendungsgebiete sahen die Kölner Wissenschaftler den Zusatznutzen in 58 Prozent der Fälle als „nicht belegt“ an. Die Kategorie „erheblicher Zusatznutzen“ vergaben sie bei neun Prozent der Verfahren, „beträchtlich“ bei 18 Prozent der Verfahren. Bei dieser Auswertung reicht der Erfassungszeitraum von 2011 bis zum 31. Dezember 2017.

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