Direkt zu:

01.03.2022

Gemeinsamer BundesausschussDMP kommen nicht in der Versorgung an

Berlin (pag) – Da Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sich nicht einigen könnten, kämen die Disease Management Programme (DMP) nicht in der Regelversorgung an. Das bemängeln die Unparteiischen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einem Pressegespräch.

Seit 2018 hat der G-BA fünf neue Disease Management Programme (DMP) vorgelegt – Herzinsuffizienz, chronischer Rückenschmerz, Depression, Osteoporose und Rheuma – von denen keines bisher in der Regelversorgung angekommen ist, kritisiert Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA. „Das wird erst dann für die Patienten spannend, wenn es die Vertragspartner vor Ort in regionale Verträge umsetzen. Da gibt es offensichtlich Hindernisse.“ Der zuständige Unterausschuss soll sich zeitnah damit befassen. Auch bei der ambulant spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gebe es noch Verbesserungsbedarf. Die Aktualisierung des Behandlungsumfangs dauert derzeit zu lange: Neue vertragsärztliche Leistungen werden erst mit einer Verzögerung von 1,5 Jahren nach der EBM-Anpassung in die ASV aufgenommen.

Stichwort Innovationsausschuss : Bisher habe dieser 40 Evaluationsprojekte fertiggestellt, und zwar von Projekten aus dem ersten Jahr, berichtet dessen Vorsitzender Prof. Josef Hecken. Nur bei einem sei die Übernahme in die Regelversorgung empfohlen worden, in den meisten anderen Fällen Prüfaufträge. Wenn der G-BA mit der Umsetzung beauftragt wird, muss diese innerhalb eines Jahres realisiert werden. Beauftragt der Innovationsausschuss KVen und Länder, ist dies nicht der Fall. Hecken hat hier „die große Sorge, dass es in manchen Fällen ins Nirwana verläuft“. Darum wünscht er sich eine gesetzliche Regelung.

Die Beratungsabläufe des G-BA könnten optimiert werden, räumt Hecken im Pressegespräch außerdem ein. Auch einer besseren Repräsentation von noch nicht beteiligten Berufsgruppen und Patienten verschließe man sich nicht. Allerdings: „Wenn einerseits Verfahrenslängen kritisiert, andererseits aber der Kreis der Beteiligten durch den Gesetzgeber erweitert und zusätzliche langwierige Stellungnahmeverfahren implementiert werden, dann kann das am Ende nicht mehr funktionieren.“

Verwandte Artikel