Direkt zu:

08.07.2022

Eckpunkte Drei-Stufen-Modell für PPR 2.0

Berlin (pag) - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt seine Pläne für die Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern vor. Vorgesehen ist ein dreistufiges Modell. Ab 2025 können Kliniken Sanktionen drohen.

In dem Eckpunkte-Papier ist die Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 in drei Stufen vorgesehen. Den Anfang macht ab Januar 2023 eine Erprobungsphase von mindestens drei Monaten. Eine „repräsentative Anzahl“ an Krankenhäusern soll sich verpflichtend daran beteiligen, weitere können sich freiwillig melden. Mit der Durchführung und Auswertung soll eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung beziehungsweise Sachverständige betraut werden.

Ab Anfang 2024 soll die PPR 2.0 dann verpflichtend in allen Krankenhäusern eingeführt werden. Ausnahmen gibt es für Einrichtungen mit Entlastungstarifvertrag. Die Einzelheiten zur Anwendung und Ausgestaltung kann das BMG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen.

In der anschließenden Konvergenzphase ab 2025 soll ein von allen Krankenhäusern zu erreichender Umsetzungsgrad festgelegt und dann stufenweise angehoben werden. Ziel ist der Personalaufbau. „Dabei orientieren sich die Stufen an realisierbaren Werten und berücksichtigen die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte“, heißt es in dem zweiseitigen Dokument, das der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Unterschreitet eine Einrichtung den Umsetzungsgrad, drohen Maßnahmen und Sanktionen.

Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft begrüßt die Einführung der PPR 2.0, sieht allerdings bei einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf. „Unpassend“ findet es der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß sofort mit Sanktionen zu drohen. „Es wäre klug, zunächst einmal den Stand der Pflegepersonalausstattung in den verschiedenen Kliniken zu evaluieren und sich dann darüber zu verständigen, wie die Personalausstattung dort, wo sie unzureichend sein sollte, verbessert werden kann.“ Erklärungsbedürftig findet er außerdem, dass bei Krankenhäusern mit Entlastungstarifverträgen die Pflegepersonalbemessung keine Anwendung finden soll.

Verwandte Artikel