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27.06.2022

Bundestag Drei Vorschläge zur Reform der Sterbehilfe

Berlin (pag) – Der Bundestag diskutiert über die Reform zur Sterbehilfe. Zur Debatte stehen drei Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Gruppen.

Der Entwurf von 85 Abgeordneten um Prof. Lars Castellucci (SPD) sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. „Suizid darf keine gesellschaftlich akzeptierte Antwort auf soziale Nöte, Existenzsorgen oder Einsamkeit sein“, sagt Heike Baehrens (SPD) bei der Vorstellung im Bundestag. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die geschäftsmäßige Unterstützung allerdings nicht rechtswidrig sein. Laut Baehrens sollen ärztliche Beratung, Mehraugenprinzip, zeitlicher Abstand zwischen Beratung und Suizid sowie das Aufzeigen von Alternativen verpflichtend sein. Zudem soll ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung neu eingeführt werden.

„Beihilfe zur Selbsttötung findet statt – in diesem Moment – in rechtlichen Grauzonen“, sagt Lukas Benner (Grüne). Es gebe keine Klarheit wie betroffene Ärzte geschützt werden. Benner gehört zu einer Gruppe von 45 Abgeordneten um Renate Künast (Grüne), die den zweiten Gesetzentwurf eingebracht haben. Demnach sollen Sterbewillige Zugang zu Natrium-Pentobarbital erhalten können, nachdem sie einen Antrag bei einer Landesbehörde gestellt und zwei Beratungstermine im Abstand von zwei Monaten wahrgenommen haben. Für Patienten in einer medizinischen Notlage soll es ein anderes Vorgehen geben.

Eine Gruppe von 68 Abgeordneten um Katrin Helling-Plahr (FDP) fordert in ihrem Gesetzentwurf das Recht auf einen selbstbestimmten Tod, legislativ abzusichern und klarzustellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist. Dazu solle der vom Bundesverfassungsgericht dargebotene Normierungsspielraum genutzt werden. Helling-Plahr findet es „widersinnig und unmenschlich, dass wir Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen, keinen Zugang zu geeigneten Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen“.

Zusätzlich zu den drei Gesetzentwürfen überweisen die Abgeordneten auch einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Stärkung der Suizidprävention an den Rechtsausschuss.

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