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08.06.2021

Digitalisierung E-Rezept: Viel Aufklärungsarbeit wartet

Berlin (pag) – Wenige Monate vor der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) im Januar 2022 wissen die Deutschen noch sehr wenig über den Nachfolger des rosa Papierrezepts. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts KANTAR im Auftrag der ABDA. Die Organisation warnt außerdem vor „pseudo-telemedizinischen Angeboten“.

Der Umfrage zufolge haben 63 Prozent der Erwachsenen noch gar nichts vom E-Rezept gehört. Wann es eingeführt wird, wissen sogar 95 Prozent nicht. Drei von vier Deutschen möchten ihre Medikamente auch weiterhin gerne persönlich in der Apotheke vor Ort abholen. 69 Prozent der Befragten sehen die Papiereinsparung als wichtigsten Vorteil des E-Rezepts. Andererseits befürchten 48 Prozent, dann keine ausreichende Beratung mehr in der Apotheke zu bekommen. „Wir sehen, dass die Menschen noch extrem wenig über die Einführung des E-Rezepts und seine Vorteile wissen. Da kommt in den nächsten Monaten sehr viel Aufklärungsarbeit auf uns zu“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening auf einer Pressekonferenz. Unterdessen hat die gematik angekündigt, in Kooperation mit der Telekom eine Service-Hotline für Versicherte einzurichten.

Die ABDA beobachtet im Arzneimittelbereich eine problematische Tendenz zur „vertikalen Integration der Versorgung“. Darunter werden Kombinationsangebote im Netz von ärztlichen und apothekerlichen Diensten verstanden, welche die für die unabhängige Versorgung der Patienten erforderliche strenge Trennung von ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit erodierten, führt Overwiening aus. „Pseudo-telemedizinische Angebote nehmen zu, die vor allem der Umgehung der ärztlichen Verschreibungspflicht für Arzneimittel dienen und zugleich durch Zuweisung von Rezepten die freie Apothekenwahl gefährden“, sagt sie. Die Einführung des E-Rezeptes könnte diese besorgniserregende Tendenz verschärfen. Umso entscheidender sei ein klares Bekenntnis der Politik zum Verbraucherschutz und damit auch zur Trennung von Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln.

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