PflegereformEckpunkte ohne echte Ergebnisse
Berlin (pag) – Fast ein halbes Jahr hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Zukunftspakt Pflege“ an Reformideen gearbeitet. Die Ergebnisse präsentieren Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und zwei ihrer Amtskollegen in den Ländern, Melanie Schlotzhauer (Hamburg) und Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen).
Warken hält fest: „Der Knackpunkt der Reform ist und bleibt die Finanzierung des Systems.“ Nur eine Sache ist klar: Es soll bei einer Teilkaskoversicherung bleiben. Im Ergebnispapier findet sich zur Finanzierung, bis auf kapitalgedeckte Elemente wie etwa private Pflegevorsorge, wenig. Ein erhöhter Bundeszuschuss, die Verbeitragung anderer Einkommensarten, ein Ausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung oder die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kommen nicht einmal als Diskussionspunkte im Ergebnispapier vor, sehr wohl aber in den 48-seitigen Eckpunkten.
Darauf weist auch Schlotzhauer hin, die als Sozialdemokratin für die A-Länder spricht und denen diese Punkte sehr wichtig sind. Dabei liegen sie aber mit den B-Ländern über Kreuz, wie Laumann auch einräumt. Die Fragen der Finanzierung müssten in der Tat geklärt werden, betont Schlotzhauer. „Das in einer Kürze hinzubekommen, wird schwierig sein.“
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will „nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen und die Länder zu einem Gespräch auf Ebene der Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren im Februar 2026 einladen“, heißt es in der im Ergebnispapier skizzierten „Roadmap“. Vorher sollen aber in einem „Praxischeck“, so Warken, die Organisationen einbezogen werden. Nach diesen Punkten will das BMG einen Gesetzentwurf erarbeiten, „der möglichst Ende 2026 in Kraft treten kann“.
Weitere Ergebnisse der BLAG: Prävention und häuslicher Pflege sollen gefördert werden, an den Pflegegraden wollen Bund und Länder festhalten. Allerdings sollen die Schwellenwerte in der Begutachtungssystematik gegebenenfalls auf ein „fachlich gerechtfertigtes Maß“ angepasst werden. Zur Diskussion stellt die BLAG zwei Möglichkeiten zur Begrenzung der Heimkosten: Dynamisierung der Leistungsbeträge und den Sockel-Spitze-Tausch (Pflegedeckel). Außerdem könnte die medizinische Behandlungspflege in den GKV-Leistungskatalog fallen und die Ausbildungskosten durch Steuermittel finanziert werden.