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31.01.2018

Gutachten Einheitliche Gebührenordnung für alle?

Berlin (pag) – Der Unterschied zwischen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) lässt sich nicht nivellieren, ohne Systemunterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zu beseitigen. Das stellen fünf Experten in einem aktuellen Gutachten im Auftrag der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands fest.

Eine „einheitliche Gebührenordnung (EGO)“ mit dem EBM als Grundlage, wie die aktuelle SPD-Forderung zur Angleichung der Ärztehonorare im Gutachten übersetzt wird, werfe zahlreiche Fragen auf, unter anderem nach Kompensationszahlungen für die Leistungserbringer. „Ohne Kompensation würde die Finanzierungsbasis für medizinisches Personal und Investitionen fehlen.“ Die Alternative zu Honorarkürzungen, so das zweite Szenario der Gutachter, sei eine Mehrbelastung der Beitragszahler. „Die gesetzlich Krankenversicherten müssten dann die (ambulanten) Mehrumsätze der PKV-Versicherten tragen. Der Beitragssatz der GKV würde sich um etwa 0,46 Prozentpunkte auf rund 16 Prozent erhöhen.“ Die Konsequenz wäre, dass sich ein neuer Markt für „Premiumpatienten“ entwickeln würde. Niemand – auch nicht der Gesetzgeber – könne der PKV oder Ärzten untersagen, Zusatzangebote auf den Markt zu bringen, die beispielsweise einen Honorarzuschlag auf die einheitliche Vergütung nach sich ziehen würden oder darauf abzielten, Wartezeiten für Arzttermine zu verkürzen. Kurz: Die vermeintliche „Zwei-Klassen-Medizin“ würde mit einer einheitlichen Gebührenordnung nicht aus der Welt geschafft werden, resümieren die Gutachter, darunter Rechtsanwalt Dr. Rainer Hess, Prof. Gregor Thüsing (Uni Bonn), Prof. Volker Ulrich (Uni Bayreuth), Prof. Eberhard Wille (Uni Mannheim) und Prof. Ferdinand Wollenschläger (Uni Augsburg).
Die Forderung nach einer EGO ohne Mengensteuerung und Budgetierung nach dem Vorbild der Einzelvergütung in der GOÄ birgt für den Gesetz- und Verordnungsgeber das Risiko von Kosten- und Beitragssatzsteigerungen. Auch mit Blick auf die 40 Prozent-Grenze, die die Sozialversicherungsbeiträge in der Summe nicht übersteigen sollte, schüfe eine derartige „Vereinheitlichungsrichtung eher Probleme als Probleme zu lösen“, lautet das Fazit des Gutachtens.

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