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20.05.2025

ZiElektRA motiviert Ärzte zu zaghafter Antibiotikaverordnung

Berlin (pag) – Nach gezielter Intervention verordnen Ärzte deutlich weniger Antibiotika: Um etwa 13 Prozent sinkt die Verordnungsrate bei Praxen, die im Zuge des Projektes „ElektRA“ ein E-Learning absolvierten. Dies ist ein zentrales Ergebnis des Studienprojektes, welches vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einer Veranstaltung vorgestellt wird.

Im ersten Teil des Projektes galt es, Hausärzte zu identifizieren, die überdurchschnittlich häufig Antibiotika verordneten. Das Gros an hiesigen Ärzten setze Antibiotika bereits zurückhaltend ein, erkennt das Zi. „Wenn wir auf die Verordnungszahlen gucken, dann sehen wir: Seit 2007 haben die Antibiotika-Verordnungen deutlich abgenommen“, konstatiert Maike Below, die Leiterin des Fachbereichs Verordnungsdaten vom Zi. Im Vergleich zu 2007 seien 2024 über acht Millionen Antibiotika weniger verordnet worden. Weltweit steigende Resistenzen machten allerdings weiteren Optimierungsbedarf notwendig. Deshalb wurde der geringe Anteil von Praxen unter die Lupe genommen, die überproportional oft Rezepte für Antibiotika ausstellten.

Im zweiten Schritt von ElektRA (Elektive Förderung Rationaler Antibiotikatherapie) teilte man die Ärzte mit überproportionalem Verordnungsverhalten in vier Gruppen. An diesen wurden verschiedene Interventionen getestet. Alle Gruppen verbesserten ihr Verordnungsverhalten im Verlauf des Projektes. Besonders erfolgreich: Gruppe B mit E-Learning und Gruppe C, die am peer-moderierten Gesprächszirkel teilnahmen. Bei Gruppe B seien 13 Prozent weniger Antibiotika verordnet worden, bei Gruppe C sei es ein Minus von 14–15 Prozent gewesen.

Die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Dr. Bettina Schultz, erinnert daran, dass sich die Einstellung von Ärzten und Patienten wandle. Früher habe es mehr Indikationen für Antibiotika und mehr Patienten, die auf eine Verordnung drängten, gegeben. Schultz bekräftigte, „Beinfreiheit“ in der Versorgung müsse auch bedeuten, CRP-Schnelltests vor der Antibiotikaverordnung als Regelleistung extrabudgetär angemessen zu vergüten.

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