Direkt zu:

20.02.2023

Pädiatrie Entbudgetierung passiert Kabinett

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett hat die Aussetzung des Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde beschlossen. Kritik kommt vonseiten der Ärzteschaft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht von einer „Mogelpackung“.

Konkret handelt es sich bei dem Kabinettsbeschluss um eine Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag, der an den Gesetzentwurf zur Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland angehängt wird. In dem Dokument heißt es, die Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin sollen keinen Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars im Honorarverteilungsmaßstab unterliegen. „Sofern das eigene Honorarvolumen für die Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendheilkunde für die Vergütung sämtlicher Leistungen nicht ausreichen sollte, haben die Krankenkassen die fehlende Vergütung vollständig nach Abschluss des Abrechnungszeitraums der Kassenärztlichen Vereinigung zu zahlen.“

Der Bewertungsausschuss soll bis Ende Mai Vorgaben für die jährliche Festsetzung der auf die Leistungen entfallenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütung beschließen. Außerdem soll das Gremium ein Verfahren zur Ermittlung des auf die jeweilige Krankenkasse entfallenden Anteils an Ausgleichszahlungen entwickeln.

„Das ist keine Entbudgetierung, sondern eine Mogelpackung“, kommentiert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen den Beschluss. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach habe mehrfach öffentlich angekündigt, die Fachgruppe der Kinderärzte zu entbudgetieren. Die jetzige Regelung entspreche dem nicht. „Das Verfahren ist so komplex angelegt, dass eine vollständige Chaotisierung der Honorarzahlungen droht“, befürchtet der stellvertretende KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister.

Ähnlich äußert sich der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SPIFA). Er sieht auch die Umstände zur Herbeiführung des Gesetzes und die Beschränkung auf die Kinderheilkunde kritisch. „Dass es erst einer Krisensituation bedarf, die das öffentliche Interesse weckt, um anzuerkennen, dass das, was medizinisch notwendig ist, auch in vollem Umfang vergütet werden muss, macht die Fachärzteschaft sprachlos“, so SPIFA-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.