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24.02.2021

QualitätssicherungErster Bericht zu ärztlichen Zweitmeinern geht online

Berlin (pag) –Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmalig Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellte Bericht nennt Zahlen für Gaumenmandelentfernung (Tonsillektomie/Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020.

Der Report listet Gründe auf, die zu einer Ablehnung der Genehmigung geführt haben. Häufigster Grund ist, dass die erforderliche Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis noch nicht vorliegt. Interessenskonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchen in der Untersuchung nicht als Ablehnungsgrund auf.

Die meisten Anträge haben Ärzte für das Eingriffsgebiet Hysterektomie gestellt: Von 566 Anträgen wurden 378 genehmigt. An zweiterStelle folgen Anträge für Tonsillektomie (Anträge: 284, genehmigt: 229). Bei der Schulterarthroskopie gab es 238 Anträge und 183 Genehmigungen. Bei allen Indikationen kommen die meisten Anträge von Vertragsärzten. Beispiel Schulterarthroskopie: In 2020 stellen hierfür 229 Vertragsärzte und acht Krankenhausärzte einen Antrag.

Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen Qualifikationen erfüllen, die in einer Richtlinie des G-BA festgelegt sind. Die Abrechnungsgenehmigung erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen nach einer Prüfung. Über die erteilten Genehmigungen erstattet die KBV dem G-BA bis zum 30. September eines jeden Jahres Bericht. Die erst 2020 neu beschlossene Indikation der Implantation einer Knieendoprothese ist im Berichtszeitraum noch nicht enthalten.

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