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20.12.2024

KabinettsbeschlüsseErstes Suizidpräventionsgesetz in Europa nimmt Form an

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett macht den Weg frei für die Gesetzentwürfe zum Pflegekompetenzgesetz und zur Suizidprävention. Beide Gesetze „finden die Zustimmung der Opposition in weiten Teilen“, weiß Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach – deshalb habe man sie trotz des Ampel-Endes auf den Weg gebracht. Der Minister zeigt sich zuversichtlich, dass sich im Parlament schnell Mehrheiten finden.

Pro Jahr nehmen sich 10.000 Menschen das Leben in Deutschland. Eine „bestürzend hohe Zahl“, konstatiert Lauterbach. Es bedürfe unbedingt gut erreichbarer Hilfe und einer Bundesfachstelle, die Beratungsangebote vernetzt. Mit dem Gesetzentwurf lege Deutschland den Grundstein für das erste Suizidpräventionsgesetz in ganz Europa. Ein Herzstück sei die Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention – angesiedelt ist sie im Bundesgesundheitsministerium. Zur Aufgabe hat sie, zielgerichtete und evidenzbasierte Maßnahmen zur Suizidprävention zu konzipieren. Dazu gehöre eine zentrale deutschlandweite Rufnummer für Betroffene einzuführen („113“). Geprüft werden soll auch ein Suizidregister. Gemeinsam mit den Ländern entwickle man Angebote zur Methodenrestriktion, dazu gehöre die Absicherung von Gebäuden und Brücken. „Wir wissen aus der Literatur, dass diese Art der Prävention die Zahl der Suizide senken kann“, erklärt Lauterbach. Denn: Wenn Menschen der Zugang zu einer bestimmten Suizidgelegenheit verwehrt wird, weichen sie zumeist nicht auf eine andere aus.

„Wir haben in Deutschland die Situation, dass Pflegekräfte deutlich weniger dürfen als sie können“, so der Minister. Diese Lücke will Lauterbach mit dem „überfälligen“ Pflegekompetenzgesetz schließen. Damit steige die Attraktivität des Berufs. Etwa beim Wundmanagement, bei der Diabetes-Versorgung und Demenz-Betreuung wollen Lauterbach und sein Haus die Kompetenzen ausweiten. Weiter sieht der Entwurf die Stärkung niedrigschwelliger pflegerischer Angebote vor Ort vor. „Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden“, appelliert Lauterbach. 

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