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22.09.2020

Stellungnahme Ethikrat rät von Covid-19-Immunitätsbescheinigungen ab

Berlin (pag) – Gegenwärtig empfiehlt der Deutsche Ethikrat angesichts vielfältiger Unsicherheiten den Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht. Frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 sollten aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials strenger reguliert werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Ethikrat gebeten, die ethischen Voraussetzungen und Implikationen einer Immunitätsbescheinigung zu erörtern.
Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt das Gremium die Einführung solcher Bescheinigungen einstimmig ab. Für den Fall, dass Immunität künftig hinreichend verlässlich nachweisbar werden sollte, herrschen im Rat unterschiedliche Auffassungen, ob und – wenn ja – unter welchen Bedingungen die Einführung von Immunitätsbescheinigungen zu empfehlen wäre: Die Hälfte der Ratsmitglieder kommt auf Basis risikoethischer Abwägungen zu dem Ergebnis, dass bei günstiger Entwicklung der naturwissenschaftlich-medizinischen Voraussetzungen mindestens eine stufenweise, anlassbezogen wie bereichsspezifisch ansetzende Einführung einer Immunitätsbescheinigung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll wäre. Teilweise wird auch ein weiter reichender Einsatz für verantwortbar erachtet. Für die andere Hälfte der Ratsmitglieder führen praktische, ethische und rechtliche Gründe zu einer Ablehnung des Einsatzes von staatlich kontrollierten Immunitätsbescheinigungen selbst dann, wenn Unsicherheiten mit Blick auf den Sachstand in Zukunft nicht länger bestünden.
Aus der Politik kommen mehrere Stimmen, die das Votum des Rates begrüßen. „Ein Immunitätsausweis löst nicht die Herausforderungen einer Pandemie, sondern schafft neue“, sagt beispielsweise der FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Andrew Ullmann. Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen verurteilt den angedachten Immunitätspass als Schnellschuss von Jens Spahn: „Ohne Evidenz, dafür mit erheblichen Nebenwirkungen“.