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12.01.2022

Arzneimittelbewertung EU-HTA: Was die Industrie fordert

Berlin/Brüssel (pag) – Die Verordnung zur Europäischen Nutzenbewertung (EU-HTA) ist in Kraft. Für die dreijährige Implementierungsphase verlangt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dass alle Unternehmen an den wissenschaftlichen Beratungen teilnehmen können. „Auch müssen Verfahrensrechte der Arzneimittelhersteller gewahrt bleiben“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.

Grundsätzlich begrüßt der Industrieverband die neue Regelung: „Auf Seiten der Unternehmen werden Doppelarbeiten für Nutzenbewertungsverfahren auf nationaler Ebene vermindert und Patientinnen und Patienten haben am Ende in Europa einen schnelleren Zugang zu neuen Arzneimitteln.“ In der Implementierungsphase gibt es laut Joachimsen noch viel zu tun. Eine wichtige Aufgabe: die Verständigung auf eine gemeinsame europäische Methodik. Entscheidend für die kommenden Monate und Jahre sei außerdem, die pharmazeutische Industrie intensiv in die Gespräche zur Implementierung der EU-HTA-Verordnung einzubeziehen, damit die Verordnung einen „echten Mehrwert“ für die europäische Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten bewirke.

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