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01.11.2022

Rechtsgutachten EU-Kommission untätig bei Gesundheitsaussagen

Brüssel (pag) – Der Jurist Prof. Udo Di Fabio wirft in einem in Brüssel vorgestellten Rechtsgutachten der EU-Kommission „Untätigkeit" vor in Bezug auf die Umsetzung der Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2007. Das hat nicht nur Folgen für den Verbraucherschutz, sondern auch für die Hersteller pflanzlicher Arzneimittel.

Das Rechtsgutachten, vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in Auftrag gegeben, fordert die EU-Kommission auf, endlich den Auftrag zur Bewertung der Health Claims zu Botanicals an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu erteilen. „Der aktuelle Stillstand steht im Widerspruch zum Zweck der Health-Claims-Verordnung, der darauf abzielt, die Verbraucher über die möglichen Auswirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln aufzuklären“, heißt es im Gutachten.

Die Untätigkeit der Kommission verletze auch das Recht auf Gleichbehandlung der Hersteller chemischer Substanzen, deren Health Claims bereits bewertet wurden und der Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. Solange die Lebensmittelhersteller aufgrund der unbefristeten Anwendung der Übergangsbestimmung praktisch von der Pflicht befreit seien, sich den Wirksamkeitsnachweis von der EFSA bestätigen zu lassen, verschafften sie sich einen Vorteil gegenüber den Unternehmen, die den Stoff als Arzneimittel auf den Markt bringen.

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