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12.03.2018

Bundesregierung Exakte Altersbestimmung nicht möglich

Berlin (pag) – Nach Ansicht der Bundesregierung ist das genaue Alter eines Menschen durch keine Methode der Altersfeststellung zu ermitteln. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Das gegenwärtig zuverlässigste Vorgehen zur Altersfeststellung sei eine Kombination aus psychologischen, pädagogischen und medizinischen Methoden. Von den Jugendämtern werde im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme von ausländischen Personen deren Minderjährigkeit durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme festgestellt. Bei diesem Verfahren werde eine intensive pädagogische und psychologische Beurteilung vorgenommen, erläutert die Bundesregierung. Daneben könnten Auskünfte jeder Art, wie zum Beispiel durch die Befragung von Zeugen und Sachverständigen, eingeholt werden. In Zweifelsfällen habe das Jugendamt gemäß Paragraf 42f des Achten Sozialgesetzbuches zwingend eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Bei der medizinischen Untersuchung kann eine Röntgendiagnostik bei Zähnen, Handwurzelknochen und Schlüsselbeinen vorgenommen werden.
Anlass der Anfrage der Fraktion Die Linke ist die Debatte um die medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Obligatorische ärztliche Untersuchungen zur Altersschätzung von Asylbewerbern lehnt der Präsident der Bundesärztekammer ab. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte Prof. Frank Ulrich Montgomery Anfang des Jahres. Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

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