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20.01.2021

Geschlechtssangleichende OPs Expertenanhörung: Ruf nach Zentralregister

Berlin (pag) – Expertinnen fordern ein unabhängiges Register über geschlechtsangleichende OPs an Kindern und Jugendlichen. Dieser Ratschlag wird während der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundestags geäußert, der sich mit dem geplanten Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) beschäftigt.

„Die Einführung eines anonymisierten Bundeszentralregisters, das alle Operationen und Eingriffe an Kindern mit VdG und die zugrundeliegende spezifische Indikationsstellung und Begründung dokumentiert, ist notwendig, um Rechtssicherheit herzustellen, die geplante Evaluierung zu ermöglichen und ein Umgehen der neuen gesetzlichen Regelung zu vermeiden“, meint die Sachverständige und Psychologin Prof. Katinka Schweizer in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Dieser Auffassung schließen sich andere Expertinnen im Ausschuss an.
Das geplante Gesetz, das durchaus auf positives Echo stößt, sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen vor. Es stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann einer geschlechtsangleichenden OP einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Letzteres stelle allerdings eine bürokratische Hürde und eine Belastung für die Familie dar, meint die Kinderendokrinologin Prof. Annette Richter-Unruh.
Pädiater Dr. Oliver Blankenstein dagegen macht sich Sorgen um Patienten mit adrenogenitalem Syndrom: Wenn hier die gesetzlichen Anforderungen bis hin zu einem faktischen Behandlungsverbot angehoben würden, drohten erhebliche Schäden für die Kindesgesundheit. Ein grundsätzliches Operationsverbot bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sieht Dr. Wiebke Pühler von der Bundesärztekammer kritisch. Der Gesetzentwurf werde den von einer breiten Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen Betroffenen nicht gerecht und entspreche auch nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft.