DFG Fachärzte brauchen mehr Zeit für Forschung
Bonn (pag) – Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ein Programm zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung von Fachärzten an Unikliniken vorgelegt. Die Mediziner sollen etwa die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Forschung nutzen können.
In Forschung, Krankenversorgung und Lehre tätige Fach- und Oberärzte hätten eine Schlüsselfunktion für die Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Gesundheits- und Wissenschaftssystems, heißt es. Für sie erweise es sich oftmals als problematisch, die wissenschaftliche Tätigkeit und die Krankenversorgung zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund hat die Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung der DFG das Modellprogramm „Advanced Clinician Scientist“ zur wissenschaftsorientierten und strukturierten Personalentwicklung vorgelegt, das sich an die Medizinischen Fakultäten und die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern richtet.
„Wir brauchen gerade in Zeiten der Unterfinanzierung von Universitätskliniken geschützte Zeiten für Forschung sowie verlässliche und attraktive Karrierewege für Fachärztinnen und -ärzte“, sagt Prof. Dr. Leena Bruckner-Tuderman, Vorsitzende der Senatskommission und Vizepräsidentin der DFG. „Wir wollen auch für Ärztinnen und Ärzte nach der Facharztqualifikation Strukturen für eine erfolgreiche Verknüpfung von Wissenschaft und Krankenversorgung schaffen.“ Unabdingbar sei ein verbindlich festgelegter Forschungsanteil von etwa 50 Prozent der Arbeitszeit.
Zu den Aufgabenfeldern der Advanced Clinician Scientists zählt die Senatskommission neben der Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe und der Krankenversorgung die forschungsorientierte Lehre sowie die Einbindung in die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie empfiehlt, Fach- und Oberärzte über einen Zeitraum von maximal sechs Jahren in einem solchen Programm zu fördern. Idealerweise sollte das Programm in ein bereits vorhandenes Personalentwicklungskonzept für den Karriereweg forschender Ärzte in der Universitätsmedizin eingebettet werden. Die Finanzierung der Programme sollte zweigeteilt sein: Die klinische Tätigkeit sollte aus Mitteln der Krankenversorgung, der Forschungsanteil aus Drittmitteln und aus einem erhöhten Landeszuführungsbetrag finanziert werden.