Direkt zu:

27.07.2020

Schwangerschaftsabbruch Fachärzte plädieren für Gewissensfreiheit

Berlin (pag) – Müssen sich Ärzte an Universitätskliniken bereit erklären, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen? In die von der baden-württembergischen Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich (Die Grünen) angestoßene Debatte schalten sich nun auch die gynäkologischen Fachverbände ein. Sie halten eine Verpflichtung für „unerhört“.

Von ihrem in einem Interview geäußerten Vorstoß ist Mielich mittlerweile offiziell wieder abgerückt. Die medizinischen Fachverbände sehen dennoch Klarstellungsbedarf. Ärzte seien ein Spiegelbild der Gesellschaft, „auch hinsichtlich der persönlichen Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch“, heißt es in einem gemeinsam veröffentlichten Statement der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). Die Abwägung für und wider einen Abbruch müsse Ärzten und auch allen anderen beteiligten Professionen „in freier Entscheidung möglich sein“. Das Verbot, Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung zu benachteiligen, gelte auch für Ärzte, betonen die Fachgesellschaften.

Die Idee, Ärzten aufgrund ihrer Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch eine Anstellung an einer Universitätsklinik zu verweigern, halten DGGG und BVF für „unerhört“, schließlich könne das Recht auf eine persönliche Entscheidung nicht als Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag entzogen werden.
Statt Ärzte zu Abbrüchen zu verpflichten, müsse laut DGGG und BVF der Zugang zu legalen Abbrüchen, die in manchen Fällen nötig seien, sichergestellt werden. Praxen und Kliniken, die die Eingriffe vornehmen, dürften nicht länger „gebrandmarkt“ werden.

Hilfsangebote für ungewollt Schwangere sollen sich nach Ansicht der Fachgesellschaften jedoch nicht in Schwangerschaftsabbrüchen erschöpfen, sondern müssten auch „alternative Hilfsangebote“ einschließen. Von großer Bedeutung sei daher der „ungehinderte und diskriminierungsfreie Zugang zu Beratungsstellen“.

Verwandte Artikel