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15.12.2022

Kritik an BMG Fachgesellschaft moniert zu kurze Fristen

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) räumt wissenschaftlichen Fachgesellschaften „unzumutbare Fristen“ bei gesundheitspolitischen Verbändeanhörungen ein, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) gemeinsam mit anderen Fachverbänden für Frauengesundheit.

Um die fachliche Expertise im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, werden wissenschaftliche Fachverbände regelmäßig im Rahmen von Verbändeanhörungen zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen. Hierbei sorgen die „extrem kurzen Fristen von nicht selten weniger als 48 Stunden“ für „außerordentlichen Unmut“ unter den Fachgesellschaften, schreibt die DGGG in einer Pressemeldung. Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung habe das BMG den Organisationen kürzlich sogar nur eine Frist von einem Tag eingeräumt.

„Die aktuell vorgegebenen Fristen sind eine reine Farce“, sagt DGGG-Präsidentin Prof. Barbara Schmalfeldt. Man benötige ausreichend Zeit, um einen internen fachlichen Abstimmungsprozess erfolgreich abschließen zu können. Die Stellungnahmen würden in der Regel ehrenamtlich von Fachvertretern neben der ärztlichen Tätigkeit und weiteren Verpflichtungen erarbeitet. „Die regelmäßig extrem kurzen Fristen des BMG sind vor diesem Hintergrund nicht weniger als eine Zumutung und verhindern die fachliche Kontrolle von Gesetzgebungsprozessen“, beklagt die DGGG.

Ähnliche Töne hatte zuvor bereits die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften angeschlagen. Sie hatte das BMG mehrmals für das Gebaren seiner Referatsleitungen gerügt und die Ernsthaftigkeit der Verbändeanhörungen infrage gestellt.