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24.01.2023

Bundesgesundheitsministerium Fahrplan für die Krankenhausreform

Berlin (pag) – Wenn es nach dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht, wird die Krankenhausreform noch in diesem Jahr in Gesetzesform gegossen. Den Weg dorthin skizziert ein interner Arbeits- und Zeitplan, der der Presseagentur Gesundheit vorliegt.

Die Bund-Länder-Gruppe möchte die Krankenhausreform „möglichst zügig“ auf die Beine stellen. Aus dem Arbeitsplan des BMG geht hervor, dass das Gesetzgebungsverfahren bis Januar 2024 abgeschlossen sein soll. Die Empfehlungen der Krankenhauskommission sieht die Gruppe demnach als „grundsätzlich geeignete Grundlage“ für die Diskussion an.

Das erste Treffen von Bund und Ländern hat am 5. Januar stattgefunden. Weitere Gespräche sollen bis Juni im Monatsrhythmus folgen, jeweils gegen Ende des Monats. Bis Juli soll ein Vorschlag entwickelt werden, den die Regierung über die Sommerpause zu einem Gesetzentwurf weiterentwickeln will. Das parlamentarische Verfahren soll im September mit dem Kabinettsbeschluss eingeleitet und im Dezember abgeschlossen werden.

Vier Themenkomplexe hat die Gruppe auf der Tagesordnung, dabei soll auf „möglichst bürokratiearme Umsetzung“ und die „praktische Vollziehbarkeit der Regeln“ geachtet werden. Nummer eins ist die Definition von Krankenhausversorgungsstufen, insbesondere „wer unter welchen Voraussetzungen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Mindeststrukturvoraussetzungen für die einzelnen Versorgungsstufen festlegt“. Durch Simulationen für Folgeabschätzungen sollen die Auswirkungen berücksichtigt werden.

Außerdem will sich das Gremium mit der Definition von Leistungsgruppen beschäftigen. Dem Arbeitsplan zufolge sind beispielsweise noch die Zahl der Leistungsgruppen sowie Dauer und Ausgestaltung einer Konvergenzphase zu klären. Thema drei ist die Vergütung von Vorhaltung, hier insbesondere die Neustrukturierung der DRGs und die Verteilung der Vorhaltekosten. Schließlich stehen auch die Level 1i-Krankenhäuser, die integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbieten, auf der Tagesordnung: zu klären sind beispielsweise Leistungsgegenstände und Finanzierung.

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