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22.02.2018

Kinderwunschbehandlung FDP will mehr Förderung

Berlin (pag) – Die FDP-Fraktion möchte die medizinische Kinderwunschbehandlung wohnortunabhängig fördern und dazu die zugrundeliegende Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur assistierten Reproduktion anpassen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare bei einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche die Hälfte der Kosten, heißt es im Beschlussantrag der FDP. Die Übernahme der anderen Hälfte sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die Krankenkassen übernommenen Kosten beliefen sich auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.
Laut dem Beschlussantrag soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern „die Richtlinie des BMFSFJ über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ dahingehend zu ändern, dass der Bund im gesamten Bundesgebiet unabhängig von einer Ko-Finanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche von Kinderwunschbehandlungen übernimmt. Zudem solle die Förderung gleichberechtigt auf Alleinstehende ausgedehnt sowie die Nutzung von Samenzellspenden und kryokonservierten Eizellen über die Richtlinie gefördert werden.

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