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26.01.2022

Arzneimittel Festbeträge sind „veraltet“

Bonn (pag) - Deutliches Verbesserungspotenzial bei Festbeträgen sehen die Referenten einer Informationsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller. Die gesetzliche Regelung sei widersprüchlich.

Auch 33 Jahre nach ihrer Einführung haben Festbeträge noch eine wichtige Rolle in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aktuell sind 76 Prozent aller im GKV-Markt abgegebenen Packungen festbetragsgeregelt, bei der PKV sind es 56 Prozent. Seit 2019 gibt es laut Christof Ecker, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Ecker + Ecker, 27 neue Festbetragsgruppen und 92 Anpassungen. Die GKV spare dadurch 8,2 Milliarden Euro pro Jahr ein. Doch er sieht auch Reformbedarf: „Die Regelung ist meines Erachtens veraltet.“

Im Paragraf 35 SGB V, in dem der Festbetrag geregelt ist, gebe es Widersprüche und er sei „kaum verständlich“. Die Stufenbildung könnte klarer definiert sein, auch die Berechnung der Vergleichsgröße werde häufig kritisiert. In Festbetragsstufe 2 und 3 sehe der Gesetzgeber vor, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden dürfen. In Stufe 1 fehle eine solche Regelung aber. „Das macht überhaupt keinen Sinn“, betont Ecker.

Viele juristische Fragen zu den Festbeträgen sind durch das Bundessozialgericht und durch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklärt worden, sagt Rechtsanwalt Claus Burgardt von Sträter Rechtsanwälte. Er bemängelt: „Die wenigsten Fragen sind im Interesse der Industrie geklärt.“ Bisher sei man bei den Gerichten nicht bereit gewesen, sich das große Ganze anzuschauen, sondern habe sich immer auf spezifische Fälle konzentriert.

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