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04.12.2020

Krebsberatungsstellen Finanzierung wird neu geregelt

Berlin (pag) – Die Finanzierung der Krebsberatungsstellen wird zukünftig zu 80 statt wie bisher zu 40 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und Landeskrebsgesellschaften begrüßen den Vorstoß von Jens Spahn, den dieser in einem Interview verkündet hat.

„Es ist lobenswert, dass Gesundheitsminister Spahn durch seine Initiative jetzt 80 Prozent der Kosten der Krebsberatungsstellen über die Krankenkassen absichern möchte“, sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. „Viele Krebspatientinnen und Krebspatienten bekommen so die Unterstützung, die sie brauchen.“ Bereits im Juli wurden neue gesetzliche Regelungen (§ 65e SGB V) zur Finanzierung der Krebsberatungsstellen umgesetzt, die jedoch aus Sicht der DKG unzureichend waren: Die GKV sollte rückwirkend zum Jahresanfang 40 Prozent der Kosten der anfallenden Beratungsleistungen finanzieren. Die Höhe der damals beschlossenen Förderung entspricht dem Bedarf an psychischen Beratungsleistungen.

Die Gespräche mit dem Sozialministerium zur Finanzierung des Anteils sozialrechtlicher Beratungen waren nicht erfolgreich, darum soll die GKV nun das komplette Beratungsspektrum finanzieren. Laut Spahn soll sie künftig 80 Prozent der Kosten für psychosoziale Beratungsleistungen decken – die Kosten für sozialrechtliche Beratungen sind hier integriert. 15 Prozent der Kosten sollen über die Länder gedeckt werden, fünf Prozent der Kosten sollen durch Eigenmittel der Beratungsstellen, etwa durch Spenden, getragen werden. „Die jetzt gefundene Lösung gibt den Beratungsstellen endlich die nötige Planungssicherheit“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Bärbel Bas. Die Krebsberatungsstellen seien ein wichtiger Anlaufpunkt für Erkrankte und deren Familien.

Bundesweit gibt es 130 Krebsberatungsstellen der Landeskrebsgesellschaften. Sie beraten Patienten bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragestellungen, die im Verlauf einer Krebserkrankung auftreten können. Voraussetzung für eine Förderung durch die GKV sind Qualitätsanforderungen, etwa die Qualifikation des Personals, räumliche Voraussetzungen, das EDV-gestützte Qualitätsmanagement und die Dokumentationen der Fälle.