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14.08.2023

DGTelemed Forderung: Telemonitoring muss ins Digitalgesetz

Berlin (pag) – Nicht nur Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) ruft zur digitalen Aufholjagd auf, sondern auch die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed). Während sich der Minister auf einem Pressetermin in einer Berliner Fußgängerzone allerdings auf elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept bezieht, will die Organisation Telemonitoring in den Versorgungsalltag gebracht wissen.

In der kontinuierlichen und digital-unterstützten Messung und Auswertung von Vitalparametern sieht die DGTelemed Vorteile für Behandler und chronisch-kranke Patienten, wie ihre Vertreter in einer virtuellen Pressekonferenz deutlich machen. Bedarf sehen die Experten um Vorstandsvorsitzenden Prof. Gernot Marx bei Asthma, COPD, Diabetes und Schlafapnoe. Praxen könnten durch weniger Besuche entlastet werden, ferner unterstützten die übermittelten Daten bei der Therapie. Betroffene wiederum müssten seltener zum Arzt, bekämen dadurch mehr Lebensqualität und das Patientenmanagement der Krankheit könnte verbessert werden. DGTelemed-Vorstandsmitglied Rainer Beckers stellt sich das so vor: Der Arzt bekommt alle drei Monate einen Befundbericht, bei Auffälligkeiten wird er innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt. „Dann kann er mit seiner Therapie starten und den Patienten kontaktieren.“

Telemonitoring dieser Art könne man sofort einführen, glaubt Marx. Der stellvertretende Vorstandschef Günter von Aalst ergänzt: „Es wird immer so getan, als würde es sich um eine neue Behandlungsmethode handeln, die tiefgehend evaluiert werden muss. Das ist ein reines Wegschiebeargument. Sachlich passiert nichts anderes als im täglichen Betrieb, nur digital und schneller.“ Möglich in der Regelversorgung ist bereits Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Das könnte als Vorbild dienen, so van Aalst.

Die DGTelemed fordert, dass Telemonitoring durch das geplante Digitalgesetz gestärkt wird. Bisher findet sich dazu nichts im Referentenentwurf. Ihre Vision wäre ein Fast-Track-Verfahren wie bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen. „Einfach mal Zeit aufholen“, wünscht sich Marx.

Ihre Forderungen formuliert die DGTelemed auch in ihrer Stellungnahme zum Digitalgesetz: dgtelemed.de/wp-content/uploads/202307_Chronisch-Kranke-besser-versorgen-mit-Telemonitoring.pdf