BMGForschungsdatenzentrum nimmt Form an
Berlin (pag) – Das geplante Forschungsdatenzentrum ist ein großes Projekt des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Es basiert auf dem Digitale-Versorgung-Gesetz. Durch eine Rechtsverordnung, deren Referentenentwurf der Presseagentur Gesundheit vorliegt, will das BMG die Voraussetzungen festlegen.
Der Plan des BMG: Die bereits existierende Datenaufbereitungsstellle beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Forschungsdatenzentrum weiterentwickelt. Dieses soll laut Entwurf „unabhängig, weisungsungebunden und eigenständig seine Aufgaben erfüllen“. Das DIMDI fusioniert mit dem BfArM.
Die Patientendaten werden von den Krankenkassen an den GKV-Spitzenverband weitergeleitet, der sie wiederum an das neue Zentrum übergibt. Dabei sollen Datenschutz und Pseudonymisierung gewahrt werden. Dieser Aufgabe kommt der Vertrauensstelle zu, die beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist.
Zudem wird am neuen Zentrum ein Antragsregister eingerichtet, „um für alle Nutzer und für die Öffentlichkeit die Transparenz über die Nutzung der Daten zu erhöhen sowie potentielle Nutzer stärker auf mögliche Anwendungen der Daten aufmerksam zu machen“.
Das BMG verspricht sich vom Datenzentrum eine Stärkung der Versorgungsforschung. Das könne bewirken, „dass Krankheiten schneller erkannt und gezielter behandelt werden können“.
Der Industrie ist allerdings nicht gestattet, Anträge auf Datennutzung zu stellen. Dagegen regt sich Protest vonseiten der Verbände-Allianz „eHealth Zielbild“, zu der unter anderem der Verband der forschenden Pharmaunternehmen und der Bundesverband Medizintechnologie gehören. Der Ausschluss mindere den Mehrwert für Patienten erheblich, meint die Allianz: „Schließlich werden insgesamt rund 75 Prozent der Forschungsvorhaben von forschenden Industrieunternehmen getragen.“