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07.11.2023

MindestmengenFrühchenversorgung: Lucha gegen G-BA

Stuttgart (pag) – Baden-Württemberg will voraussichtlich gegen die Frühchen-Mindestmengen-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) klagen. Das dortige Landesgesundheitsministerium befürchtet als Folge Versorgungslücken. Der G-BA schreibt für die Versorgung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm ab 2024 eine Mindestzahl von 25 Behandlungen pro Jahr vor.

Manne Luchas (Bündnis 90/Die Grünen) Ministerium sieht die Planungshoheit des Landes  durch die Mindestmengen-Regelung nicht mehr gewährleistet. Das Hausgeht derzeit davon aus, dass mit der neuen G-BA-Richtlinie in Baden-Württemberg von den 21 Perinatalzentren Level 1 die drei Frühgeborenen-Stationen in Schwäbisch Hall, Ravensburg und Reutlingen in Gefahr seien. „Den Angaben der Krankenhäuser zufolge wäre eine Kompensation der wegfallenden Perinatalzentren durch die verbleibenden Häuser aufgrund des Personalmangels nicht gesichert“, teilt die Pressestelle mit. Ein Wegfall solcher Einrichtungen würde eine Versorgungslücke in einem sehr wichtigen Bereich reißen. „Ich möchte, dass alle Kliniken weiter versorgen können. Dazu werden wir all unsere Handlungsspielräume ausschöpfen. Für eine vorläufige Ausnahmegenehmigung können die Kliniken bei meinem Haus einen Antrag stellen, den wir schnellstmöglich bearbeiten werden“, kündigt Lucha an. „Gleichzeitig prüfen wir alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten, auch den Gang vors Bundesverfassungsgericht.“ Der Minister bezeichnet sich selbst als Befürworter von Mindestmengen. „Die Frühchenversorgung ist aber täglich dieselbe Tätigkeit, ob ich sechs Kinder auf der Station liegen habe oder eins.“