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29.01.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss Frühe Nutzenbewertung wird ausgeweitet 

Berlin (pag) – Arzneimittel, deren Einsatz ausschließlich auf den stationären Bereich beschränkt sind, müssen ab sofort auch eine Nutzenbewertung durchlaufen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Mitteilung bekannt gegeben. 

„Maßgeblicher Grund für diese Entscheidung ist, dass mit den durch das AMVSG bewirkten Änderungen im Arzneimittelpreisrecht ein jahrelanger Zustand der Rechtsunsicherheit über die Geltungserstreckung des Erstattungsbetrages nach §130 SGB V beseitigt worden ist“, begründet der Ausschuss sein neues Vorgehen. Der Erstattungsbetrag, den die pharmazeutischen Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln, gelte auch im stationären Bereich als Höchstpreis.
Zeitgleich hat der G-BA nach eigenen Angaben ein Verfahren zur Anpassung seiner Verfahrensordnung eingeleitet, das bald abgeschlossen sein soll. Die Neuregelungen werden laut G-BA-Chef Prof. Josef Hecken bereits bei den laufenden Freistellungsverfahren berücksichtigt. „Um weitestgehende Transparenz über unsere Verfahren zu gewährleisten, erhalten auch schon bei laufenden Beratungen die pharmazeutischen Unternehmer entsprechende Hinweise“, sagt Hecken.

Über die Hintergründe berichtet die Presseagentur Gesundheit in der kommenden Ausgabe des opg-Infodienstes. Lesen Sie dort auch eine exklusive Stellungnahme des G-BA. 

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