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18.04.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss Früherkennungsprogramm zu Gebärmutterhalskrebs vorgelegt

Berlin (pag) – Erstmals liegt ein umsetzungsreifes Konzept für die organisierte Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs vor. Das teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Mit der Einleitung des gesetzlichen Stellungnahmeverfahrens zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs hat der G-BA seine Beratungen zu einem weiteren organisierten Krebsfrüherkennungsprogramm weitgehend abgeschlossen. 

Wie im Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) gefordert, sieht der Beschlussentwurf zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs vor, die schon bestehenden Maßnahmen zur Früherkennung auf der Grundlage der entsprechenden Europäischen Leitlinie zu einem organisierten Screeningprogramm weiterzuentwickeln. „Nachdem die Stellungnahmeverfahren zu den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs eingeleitet wurden, hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag erfüllt, ein umsetzungsreifes Konzept für beide Zielerkrankungen vorzulegen“, sagt Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Der Beschlussentwurf zum Gebärmutterhalskrebs-Screening beinhaltet die verschiedenen Regelungen – darunter die Anspruchsvoraussetzungen für das Screening, Vorgaben für den Screeningablauf einschließlich Abklärungs-Algorithmus auffälliger Befunde und den Testmethoden, die im Primärscreening zum Einsatz kommen sollen.
Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren werden beim künftigen Gebärmutterhalskrebs-Screening alle fünf Jahre von ihren Krankenkassen angeschrieben und über das Screening informiert. Die Information erfolgt altersbezogen ohne Bezug zu Untersuchungsergebnissen und der Screeninghistorie. Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können eine jährliche zytologische Untersuchung in Anspruch nehmen. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird künftig statt der jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test und einer zytologischen Untersuchung, angeboten. Eine obere Altersgrenze wird unter Berücksichtigung der Daten des Monitorings nach einer Übergangsphase beraten. Die Frauen sollten jedoch darüber informiert werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beendigung des Screenings nur noch mit einem geringen Risiko für Gebärmutterhalskrebs verbunden ist.

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