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18.12.2017

BMG-Gutachten Für ALG-II-Empfänger sind 289 Euro statt 96 Euro nötig

Berlin (pag) – Lange hatte der GKV-Spitzenverband auf das Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums gewartet, das Licht ins Dunkel bei den GKV-Beiträgen für ALG-II-Empfänger bringen soll – und endlich auch tut. Demnach fehlten den Kassen im Jahr 2016 knapp 8,6 Milliarden Euro, weil die Bundesregierung die Pauschalbeträge für diese Gruppe zu niedrig ansetzte. Rechnet man noch die Aufstocker und ALG-I-Empfänger hinzu, sind es sogar eine Milliarde mehr.

Im Augenblick erhalten die Kassen einen Pauschalbetrag für Arbeitslose von etwas mehr als 96 Euro. Der Spitzenverband ging von mindestens 136 Euro aus, die nötig wären. „Wir würden diese Zahl so aber derzeit nicht mehr benutzen oder wiederholen“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands bereits im Sommer 2017 auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit. Nicht ohne Grund, wie das Gutachten offenbart. Das IGES Institut, das das Gutachten erstellt hat, hält einen vollkommen anderen Betrag für ALG-II-Empfänger nötig: 289,20 Euro pro Monat. Das dürfte sogar bei den Krankenkassen für eine wohlige Überraschung sorgen. Im Gutachten heißt es, dass im Jahr 2016 Beitragseinnahmen für ALG-II-Bezieher von knapp vier Milliarden Euro Leistungsausgaben für diese Gruppe von knapp 12,6 Milliarden Euro gegenüberstanden – entspricht einer Deckungsquote von nur 31 Prozent und einem Minus von 8,6 Milliarden Euro.
Das strukturelle Defizit wird zwar durch die finanzielle Blütezeit in der GKV und durch eine boomende Konjunktur mit links weggesteckt – ungeachtet dessen wächst allerdings das Problem der unterfinanzierten Hartz-4-Empfänger durch ihre stetig steigende Anzahl. Erfahrungsgemäß, so der GKV-Spitzenverband, würden vor allem Arbeitslose medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Waren es 2015 noch rund 2,5 Millionen ALG-II-Empfänger in der GKV, ist ihre Anzahl 2016 auf mehr als 3,3 Millionen gestiegen.

Das Gutachten gibt es online unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/IGES-Gutachten_ALG-II_061217.pdf