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23.03.2022

ArzneimittelG-BA berät über Tabakentwöhnung auf Kassenkosten

Berlin (pag) – Versicherte mit einer starken Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, sollen zukünftig Anspruch auf unterstützende Arzneimittel haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beginnt ein Beratungsverfahren.

Das Gremium soll festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können und welche Anforderungen die Entwöhnungsprogramme erfüllen müssen. Der G-BA beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den medizinischen Nutzen von vier Wirkstoffen zu bewerten: Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin. Das Ergebnis soll im vierten Quartal 2023 vorliegen. Eigentlich sind Präparate zur Tabakentwöhnung nicht erstattungsfähig, im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde jedoch eine Ausnahmeregelung für Patienten innerhalb von evidenzbasierten Programmen geschaffen.

Die Zukunft der Coronavirus-Impfverordnung, die am 31. Mai außer Kraft treten soll, beschäftigt das Gremium ebenfalls. Aus der Verordnung ergibt sich derzeit der Anspruch auf eine Impfung gegen COVID-19. „Wir hoffen inständig, dass der Bundesminister für Gesundheit diese Impfverordnung verlängern wird“, sagt der unparteiische Vorsitzende des G-BA Prof. Josef Hecken. Für den Fall, dass dies nicht passiert, muss der G-BA Voraussetzungen, Art und Umfang dieser Schutzimpfungen in seinen Richtlinien bestimmen. Erster Schritt ist die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens mit der Bundesärztekammer, die das Gremium vorsorglich verabschiedet.

Bei seiner Richtlinie sei der G-BA strikt an den Zulassungsstatus der Vakzine gebunden. Momentan werde von Ärzten in Grenzbereichen eine relativ weite Auslegung der STIKO-Richtlinie praktiziert. Diese würde dann wegfallen, weshalb Hecken „erregte öffentliche Debatten“ wie bei der Verlängerung des Genesenenstatus befürchtet. Außerdem müssten die Vertragsärzte dann wieder anders dokumentieren. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel prognostiziert: „Diese Änderung würde zu einer Irritation gerade in den Praxen bei den Ärzten führen.“

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