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25.09.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA folgt STIKO-Empfehlung für HPV-Impfung für Jungen

Berlin (pag) – Die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) wird künftig für alle Kinder zwischen neun und 14 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner jüngsten Sitzung in Berlin.

Mit dem Entscheid zur HPV-Impfung auch für Jungen folgt der G-BA der erweiterten Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) vom Juni. Zuvor galt sie nur für Mädchen. Da gerade junge Männer als wichtigste Überträger der Infektion gelten, weil sie häufig mehr Sexualpartner haben, als Frauen im selben Alter, werden sie in der STIKO-Empfehlung mit einbezogen. Zugleich soll die Vakzine sie vor anderen durch HPV hervorgerufene Krebsarten wie Mund-Rachen-Krebs und Analkrebs schützen. Generell können Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, Impfungen noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen.
Ferner beschließt der G-BA, dass die operative Teilentfernung vergrößerter Gaumenmandeln, künftig auch ambulant erfolgen kann. Durchgeführt werden darf die OP nur bei Patienten ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – die entzündliche Erkrankung tritt vor allem im Kindes- und Jugendalter auf. Die OP im Krankenhaus wird auch Leistung im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Anders bei der in Abständen wiederkehrenden akuten Mandelentzündung. Hier sollen laut G-BA eine wissenschaftliche Erprobung stattfinden sowie Vor- und Nachteile zwischen Teil- und Komplettentfernung eruiert werden. Damit konnte sich die Patientenvertretung nicht durchsetzen, die Teilentfernung bei häufig entzündeten Mandeln in den GKV-Leistungskatalog zu bringen. Sie sei der schonendere Eingriff.
Eine geringer Zusatznutzen bestätigt der G-BA für Bezlotoxumab. Der neue Wirkstoff ist zugelassen zur Prävention der Rekurrenz einer Clostridium difficile Infektion (CDI) bei Erwachsenen mit hohem Wiedererkrankungsrisiko.

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