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17.07.2009

Kosten-Nutzen-Bewertung

G-BA passt Verfahrensordnung an

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss ergänzt seine Verfahrensordnung, um in Zukunft die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Bewertungen umsetzen zu können. Damit ist der Weg für die Nutzung von KNB – etwa für Höchstbeträge – frei.

Die Änderung der Verfahrensordnung war notwendig geworden, nachdem der Bundestag das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verabschiedet hatte. Dieses ermächtigte den G-BA neben den Nutzen-Bewertungen auch Kosten-Nutzen-Bewertungen beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Auftrag zu geben. Mit der Neuregelung der Verfahrensordnung kann der G-BA die IQWiG-Ergebnisse zur Kosten-Nutzen-Relation von Therapien dazu einsetzen, um Höchstbeträge für Arzneimittel festzusetzen oder auch ihre Verordnung einzuschränken und besondere Therapiehinweise zu erlassen. Spätestens im Jahr 2010 sollen nach Angaben des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess die ersten „echten“ Kosten-Nutzen-Bewertungen durchgeführt werden. „Die Änderung der Verfahrensordnung des G-BA betrifft nicht die gegenwärtige Methodendiskussion um die künftige Ausgestaltung der Kosten-Nutzen-Bewertung“, betont Hess. „Mit dem Beschluss werden vielmehr die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Kosten-Nutzen-Bewertungen des IQWiG in die Verfahrensabläufe des G-BA angemessen einbeziehen zu können.“
Der Beschlusstext wird dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt in Kraft, insofern das Ministerium ihn nicht beanstandet.