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24.07.2024

GeschäftsberichtG-BA: Wissenschaftliche Verlässlichkeit statt tagespolitischer Ziele

Berlin (pag) – 654 Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr getroffen. Das ist dem aktuell veröffentlichten Geschäftsbericht für 2023 zu entnehmen. Dieser enthält nicht nur nüchterne Zahlen, sondern auch politische Positionierungen.

Von den über 600 Beschlüssen stellt der Ausschuss in seinem Bericht 15 „Top-Themen“ detailliert dar. Dazu gehört unter anderem das erste Behandlungsprogramm für Adipositas sowie die begonnenen Beratungen zum Lungenkrebs-Screening. Aber auch Themen wie EU-HTA finden sich in dem 54 Seiten umfassenden Dokument. Im Kontext der europäischen Arzneimittelbewertungen erneuert der Unparteiische Vorsitzende Prof. Josef Hecken seine Kritik an den vertraulichen Erstattungspreisen, die das Medizinforschungsgesetz vorsieht. Er betont in seinem Beitrag: „Für mich darf sich der Transparenzgedanke nicht auf die Bewertung der Daten beschränken.“ Transparenz als Voraussetzung für Vergleichbarkeit werde auch bei den Arzneimittelpreisen gebraucht. Das schließt für ihn Informationen über Kosten von Forschung, Produktion und Marketing sowie Angaben zu Fördermitteln aus öffentlicher Hand mit ein. „Nur wenn es hierzu Transparenz gibt, kann die nationale Politik die richtigen Entscheidungen zu Preisinstrumenten treffen“, betont er. Dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, dass der Ausschuss im November 2023 die 1.000 Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit neuen Wirkstoffen startet.

Ferner heißt es, dass 95,99 Prozent aller Beratungsverfahren 2023 fristgerecht abgeschlossen werden. „Das belegt erneut, wir arbeiten zielstrebig und effektiv“. Weiter wird im Editorial betont, dass der G-BA Verantwortung für die „evidenzbasierte Weiterentwicklung des Gesundheitssystems“ übernehme. Der Bericht verdeutliche abermals, wie sinnvoll und effizient es sei, wenn die Politik die Strukturen und Prozesse des G-BA nutzt. Dieser setzte in seinen Beratungen „verlässlich und fachlich kompetent darauf, dass neue medizinische Leistungen erst mit wissenschaftlichen Nachweisen abgesichert in die Versorgung gelangen und nicht etwa aufgrund tages- oder wahlpolitisch opportuner Ziele erstattet werden“, so die deutliche Botschaft in Richtung Politik.

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